In Dänemark hat das Finanzministerium die Steuerleistungen verschiedener Gruppen untersucht. Dabei hat es den jeweiligen Einzahlungen einer Gruppe die Leistungen des Wohlfahrtsstaats an diese Gruppe gegenübergestellt. Mit anderen Worten: Es wurde ermittelt, wer wie viel einzahlt und wie viel kassiert. Das Ergebnis ist insofern brisant, als es zeigt, inwiefern verschiedene Migrantengruppen auch tatsächlich zum Wohlstand beitragen.

Das Resultat verblüfft durch seine Klarheit: So leisten Einwanderer aus westlichen Ländern einen fast ebenso positiven Betrag für die dänische Allgemeinheit wie die Dänen selbst. Wesentlich geringer ist der Beitrag der nicht-westlichen Einwanderer. Negativ fällt die Bilanz der Einwanderer aus überwiegend islamischen Ländern aus. In jedem Lebensalter kassieren sie mehr Leistungen von der dänischen Allgemeinheit, als sie für diese leisten.

Beklemmend: Auch in jener Lebensphase, in der man in der Regel im Berufsleben steht, besonders produktiv ist und am meisten verdient, empfangen jene Migranten, die aus islamischen Ländern stammen, mehr, als sie einzahlen.

Der Wohlfahrtsstaat setzt falsche Anreize, sagen Kritiker

Neben der Zuwanderungspolitik sind es vor allem die Segnungen des Wohlfahrtsstaats für Migranten, die für zunehmende Spannungen sorgen. Die Wohlfahrtsleistungen erzeugen nicht nur eine starke Sogwirkung für Menschen, die auf diesem Weg mehr Geld erhalten, als sie daheim verdienen, sie setzen auch falsche Anreize, so der Vorwurf. So wird es für manche Schichten das Nicht-Arbeiten attraktiver als die Suche nach einem Job. Selbst einige verurteilte Terroristen in Österreich genossen zuvor ein durchaus angenehmes Leben dank üppiger Sozialhilfegelder für sich und ihre Familie.

Verantwortlich für einige besonders großzügige Gesetze sind neben der Politik vor allem die obersten Gerichte, die eine Gleichbehandlung von Einheimischen und Asylwerbern erzwungen haben. Zuletzt hat Ende 2019 das Verfassungsgericht die türkis-blaue Sozialhilfereform gekippt. Die Höchstsätze für Kinder samt verpflichtendem Nachweis von Sprachkenntnissen für die neue Mindestsicherung seien verfassungswidrig, erklärte das Gericht.

Die Studie des dänischen Finanzministeriums zeigt, dass