Energieministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär und Finanzminister Magnus Brunner haben ein neues “Energiepaket” präsentiert:  Dieses enthält Maßnahmen gegen die explodierenden Energiepreise in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro. “Gemeinsam mit dem bereits beschlossenen Paket von 1,7 Milliarden, entlasten wir die Österreicherinnen und Österreicher und die Wirtschaft mit rund vier Milliarden Euro”, so die beiden Minister.

Entlastung vor allem für Geringverdiener und Pendler

Dieses Vier-Milliarden-Entlastungspaket soll vor allem Geringverdienern und Pendlern zugutekommen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind. Auch der bereits im Vorfeld angekündigte Energiegutschein von 150 Euro ist darin enthalten – er wird an fast alle Haushalte in Österreich geschickt wird, darf aber nicht von allen eingelöst werden (Topverdiener sind ausgeschlossen).

Weisung an den Kartellanwalt

Magnus Brunner gab bei den Entlastungen auch konkrete Beispiele: Eine Familie mit einem Pendler aus dem Mühlviertel (pendeln 50 Kilometer) werden mit dem neuen Energiepaket demnach zusätzliche mit rund 900 Euro entlastet (bis 30.6.2023). Gemeinsam mit der Entlastung aus der Steuerreform und dem 1. Entlastungspaket werde diese beispielhafte Familie in Summe um fast 3.000 Euro entlastet, rechnete der Finanzminister vor.

Ein Hotel mit rund 50 Mitarbeitern profitiere von den neuen Maßnahmen mit rund 20.000 Euro. Ein großes Industrieunternehmen werde um drei Millionen Euro entlastet.

Brunner erklärte auch, dass bereits eine Weisung an den Kartellanwalt vorliege, der die Spritpreise offiziell rechtlich überprüfen soll (der eXXpress berichtete bereits).

Die Maßnahmen im Überblick

*50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. → Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.

*Gleichzeitig stellen wir noch heuer 150 Mio. Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.

*Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, senken wir die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023. → Entlastung von rund 900 Mio. Euro.

*Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhalts- darstellung wird auch an die BWB übermittelt.

*Agrardiesel-Kostenausgleich, Erarbeitung der Details im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten (befristet bis 30.06.2023)

*Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen. (Z.B.: Schülerfreifahrten)

*Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. (Befristet bis 30.06.2023).

*Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023)

*Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für 2022 und 2023.

*Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Mio.