Der Kontrolldruck steigt

Ab nächster Woche gilt Aktion-Scharf bei der Kontrolle der 2G-Regel. Gab es bisher bereits 28.000 Polizei-Kontrollen täglich, wird der Kontrolldruck auf die Bevölkerung nun nochmals verschärft. Wesentlich dazu beitragen muss der Handel. Ab 11. Jänner muss an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen das Impf- bzw. Genesungszertifikat vorgezeigt werden.

Weiters sollen sämtliche Behörden im Rahmen ihrer Tätigkeiten ab sofort auch Covid-Maßnahmen kontrollieren.

Ab 3. Februar können temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen Covid-Maßnahmen ausgesprochen werden. Dazu werden die Strafen erhöht.

Es gibt keine K1-Personen mehr

Ab 8. Jänner tritt eine neue Regelung bei der Quarantäne in Kraft.

Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson.

Ausnahme: Wer drei Mal immunisiert ist, oder, wenn infizierte Personen nur mit FFP2-Maske getroffen hat, gilt künftig nicht mehr als Kontaktperson. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.

Freitesten können sich alle Kontaktpersonen am fünften Tag. Das gilt auch für die positiv getesteten Personen selbst.

Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske sogar weiterhin zur Arbeit erscheinen.

„Maskenball“ jetzt auch im Freien

Ab 11. Jänner gilt auch auch outdoor die FFP2-Maseknpflicht. Dort wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist, beispielsweise auf Märkten, in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder). Bundesländern, denen das noch ncoht reicht, können zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Home-Office soll zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. Dazu auch Kommunikation mit den Sozialpartnern. Gültigkeit des Grünen Passes für Doppelt-Geimpfte auf sechs Monate reduziert (ab 1. Februar). Dreifach-Geimpfte: weiter neun Monate.