Die Antworten des grünen Gesundheitsministers an die Höchstrichter seien “Verschlusssache”, ließ der Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch diese Woche verlautbaren, der “Kurier” und “Standard” schrieben über diese erwünschte “Verschwiegenheit” zu diesem Thema.

Jetzt kam der eXXpress aber doch an as 49 Seiten starke Papier, das der Minister vor einer Woche, am 18. Februar, zeitgerecht beim VfGH abgeliefert hat: Diese Beantwortung eines offiziellen Verordnungsprüfungsverfahren ist hochinteressant, immerhin werden erstmals neue Daten kommuniziert – und es wird auch offen die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten analysiert (Seite 46).

Die Verfassungsrichter stellten wichtige Fragen an den Minister

Wichtige Info: Kein Kind unter 15 Jahren ist an Corona verstorben

Und das sind die wichtigsten Punkte in dem 49 Seiten starken Papier aus dem Gesundheitsministerium, das nun an den VfGH ging:

Unsere Kinder waren nie in Lebensgefahr: In der gesamten Pandemie-Zeit ist KEIN EINZIGES Kind unter 15 Jahren an oder mit Covid verstorben. Die dramatischen Warnungen für alle Eltern von Kindern vor allem im Sommer 2021 und speziell von der Wiener Stadtpolitik waren somit absolut übertrieben – Mütter und Väter sind unnötigerweise verunsichert worden.

Auch für Österreichs Jugendliche (15 bis 20 Jahre) war Corona nur in einer einzigen Ausnahme tödlich. Ob dieser eine junge Patient auch massive Vorerkrankungen hatte, wird im Bericht nicht erwähnt.

Seltsamerweise sollte niemand die Antworten an die Höchstrichter lesen.

22,6 % der Patienten nicht WEGEN, sondern MIT Corona im Spital

Und mit den Antworten Mücksteins ist auch bestätigt: Am meisten gefährdet waren ältere Österreicher – das Durchschnittsalter von Personen, die an Corona verstorben sind, lag bei 82,8 Jahren (Seite 4).

Interessant auch: Bei 22,6 % der Corona-Patienten war die Infektion eine “Nebendiagnose”, also ein Drittel der Corona-Spitalspatienten lag nicht WEGEN Corona, sondern wegen anderer Krankheiten oder nach Unfällen in Österreichs Krankenhäusern (Bericht Seite 5).

Auch über die Wirksamkeit der Impfungen wollten die Höchstrichter konkrete Antworten. Der Gesundheitsminister lieferte iese auch ziemlich genau: So zeigen Grafiken die deutlich höhere Inzidenz bei ungeimpften Personen, während die Zahl der Corona-Fälle bei Geimpften deutlich geringer sind (Seite 27).

Aus den Daten an den VfGH: die Corona-Todesfälle nach Alter

Interessanter Vergleich Geimpfte/Getestete

Eine interessante Antwort liefern Wolfgang Mücksteins Experten auch bei der Frage des VfGH nach der Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten. Zitat: “In der Regel besteht zwar zum Zeitpunkt des Betretens bzw. des Aufenthalts am jeweiligen Ort zwischen getesteten und geimpften Personen – freilich abhängig von der Art und Gültigkeitsdauer des Tests sowie vom Vollzug der Kontrollen – hinsichtlich der Gefahr der Weiterverbreitung von COVID-19 nahezu kein Unterschied.” Erst im weiteren Verlauf zum Aufenthalt gehe von Geimpften “eine wesentlich geringere epidemiologische Gefahr aus” (Bericht Seite 46).

Lesen Sie selbst: Der eXXpress präsentiert hier das komplette Papier mit allen Antworten auf die Fragen der Verfassungsrichter – und kommentieren Sie, was sie zu den von Minister Mückstein gelieferten Antworten sagen.

Den Link zu den Antworten an den Verfassungsgerichtshof finden Sie hier.

Aus dem bisher vertraulichen Bericht Mücksteins an den VfGH