Nicht zum ersten Mal dürfte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Pläne der Politik durchkreuzen – im konkreten Fall jene von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). So beurteilen zumindest einige Beobachter das jüngste VfGH-Urteil betreffend einen afghanischen Staatsbürger. Diese könne Auswirkungen auf künftige Abschiebungen nach Afghanistan haben.

Afghane konnte Schubhaft erfolgreich aufschieben

Ein afghanischer Staatsbürger hatte aufschiebende Wirkung betreffend seiner Anhaltung in Schubhaft beantragt. Die Verfassungsrichter gaben dem statt und bezogen sich in ihrem Spruch auch auf die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Abschiebung in das Land nicht möglich, heißt es.

Über den Mann war im April 2021 – nach zwei abgeschlossenen Asylverfahren – die Schubhaft verhängt worden, um ihn bald außer Landes zu bringen. Aus der Schubhaft heraus stellte der Mann einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erachtete die Fortsetzung der Schubhaft aber weiterhin als verhältnismäßig, da Fluchtgefahr bestehe. Gegen diese Entscheidung langte beim VfGH eine Beschwerde ein.

"Zeitnahe Abschiebung nicht möglich"

Wörtlich heißt es in dem Spruch der Verfassungsrichter: “Vor dem Hintergrund der aktuellen Länderinformationen zu Afghanistan ist für den VfGH nicht zu erkennen, dass eine zeitnahe – die gesetzlichen Höchstgrenzen der Anhaltung in Schubhaft berücksichtigende – Abschiebung des Antragstellers in seinen Herkunftsstaat möglich ist. Die Verhängung und Aufrechterhaltung der Schubhaft (und der damit einhergehende Freiheitsentzug) erweisen sich jedoch nur dann als verhältnismäßig, wenn das zu sichernde Verfahren letztlich zu einer Abschiebung führen kann.”

Großteil der Österreicher klar für Abschiebungen

Der Großteil der Österreicher ist klar für die Abschiebung von Afghanen, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ergab Mitte Juli eine von “Unique Research” im Auftrag von “Heute” durchgeführte Umfrage. Demnach befürworten gleich 79 Prozent (!) die Abschiebung nach Afghanistan. Nur 13 Prozent sprechen sich dagegen aus.

Bemerkenswert: Das Ja zu Abschiebungen nach Afghanistan fällt bei Wählern aller Parteien eindeutig aus. Selbst Anhänger der Grünen sind mehrheitlich für Abschiebungen, und nur 24 Prozent

Der VfGH sorgte schon bei Gerichten für Verstimmung

Schön öfters hat der VfGH negative Urteile des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Asyl oder längeren Aufenthalt von Flüchtlingen korrigiert. Verdeckt von der Öffentlichkeit führte das bereits zu einem Streit zwischen beiden Gerichten geführt hat – der eXXpress berichtete. Das betraft besonders Asyl-Entscheidung. Schon mehrmals war es am Ende einzig der VfGH, der den Schilderungen von Asylwerbern Glauben schenkte.

Das Bundesverwaltungsgericht muss jährlich über 25.000 bis 27.000 Fälle entscheiden, ein großer Teil davon betrifft Asyl. (APA u. Red.)