Konkret soll es künftig möglich sein, das Verbreiten von Propagandamitteln sowie das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe zu stellen, die auf der sogenannten EU-Terrorsanktionsliste stehen. Bisher war dies nur möglich, wenn gegen fragliche Organisationen in Deutschland ein Vereinsverbot besteht. Neben der Hamas stehen etwa die kurdische PKK oder die Kommunistische Partei der Philippinen auf der EU-Liste. Zuvor hatte die “Welt am Sonntag” berichtet.

Auch die kurdische PKK ist betroffen

Konkret soll es künftig möglich sein, das Verbreiten von Propagandamitteln sowie das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe zu stellen, die auf der sogenannten EU-Terrorsanktionsliste stehen. Bisher war dies nur möglich, wenn gegen fragliche Organisationen in Deutschland ein Vereinsverbot besteht. Neben der Hamas stehen etwa die kurdische PKK oder die Kommunistische Partei der Philippinen auf der EU-Liste.

“Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Fahnen von Terrororganisationen geschwenkt werden”, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der “Welt am Sonntag”. Der Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen von Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen. Damit sende man “ein klares Zeichen an unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger”. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte der dpa: “Ich begrüße die Einigung mit der Union, Propaganda auch von den Organisationen zu verbieten, die auf der EU-Terrorliste stehen.”

Hamas gilt als Terror-Organisation

Nach der jüngsten Gewalteskalation im Nahen Osten war es auf Demonstrationen in Deutschland zu antiisraelischen und antisemitischen Protesten gekommen, bei denen mitunter die grün-weiße Fahne der radikalislamischen Hamas zu sehen war, die Israel mit Raketen angegriffen hatte. Sie wird von der EU, den USA und Israel als Terrororganisation eingestuft. (APA)