Die Testpflicht für Innenräume kommt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 und die kostenlosen Bürgertests werden ab dem 11. Oktober abgeschafft und sind dann nicht mehr gratis.

Was bedeutet das für unsere deutschen Nachbarn konkret? Alle Veranstaltungen in Innenräumen, Restaurants, Kinos, Kirchen, Fitnesstudios, körpernahe Dienstleistungen wie Frisöre und auch Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test besucht werden. Geimpfte und Genesene sind von dieser Pflicht jedoch ausgenommen, berichtet die „Bild“.