Damit hat das höchste deutsche Gericht die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen. Die Richter urteilten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit eingreife – aber das sei angesichts der Gefährlichkeit von Corno verfassungskonform, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Schutz der Alten und Schwachen

Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Der Schutz dieser vulnerablen Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Sie haben ein besonders hohes Risiko, sehr schwer zu erkranken oder an Corona zu sterben – doch auch an der Impfflicht gab es immer wieder Kritik von Seiten des Gesunheitspersonals.