Von den eingegangenen Anträgen wurden bisher 54 entschieden und davon wiederum 18 bewilligt, 30 abgelehnt, drei zuständigkeitshalber abgegeben und einer aus sonstigen Gründen erledigt, wie die “Neue Osnabrücker Zeitung” am Donnerstagabend berichtet hat. Zu Einzelfällen und somit der etwaigen Schwere der Schäden oder der Höhe von Entschädigungen machten die Behörden keine Angaben. Demnach sei der Gesundheitszustand nach sechs Monaten maßgeblich für die Entscheidung über die Anträge. Zudem sei die Prüfung sehr umfangreich und zeitaufwendig.

Die meisten Anträge wurden mit 238 in Bayern gestellt, wovon bislang drei bewilligt wurden. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung.

Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen Impfschäden ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Impfschaden ist demnach “die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung”. Nicht darunter fallen Impfreaktionen wie Kopfschmerzen, Schüttelfrost oder Fieber.