Keine Weihnachtsmärkte, kein Möbelgeschäft, keine Parties: Die ab Montag in Kraft tretenden Verordnungen sind fast deckungsgleich mit jenen, die im November vorigen Jahres im Zuge der zweiten Welle verhängt worden waren – damals jedoch für alle Österreicher gleichermaßen.

Vieles ist ab Montag Verboten

Verboten ist Ungeimpften ab Montag das Betreten von Kinos, Theatern, Museen, Schwimmbädern, Vergnügungsparks und allen ähnlichen Freizeiteinrichtungen. Auch die Gastronomie schließt ihre Pforten für Ungeimpfte – oft nicht ganz freiwillig und unter großen Umsatzeinbußen. Diese können sich auch nur noch in einem bestimmten Zeitrahmen, nämlich von 9 bis 19 Uhr, Speisen abholen. Ob die Teilnahme an Messen nun erlaubt bleibt oder nur ein „individueller Besuch zur Religionsausübung“ erlaubt ist, sorgte am Wochenende für Aufruhr. Nun die Entwarnung: Die Heilige Messe ist von der Erlaubnis der „Deckung der Grundbedürfnisse“ gedeckt und darf weiterhin besucht werden. Fix ist jedenfalls, dass das Betreten von Weihnachtsmärkten und auch von Weihnachtsfeiern verboten bleibt.

Wiener Christkindlmärkte dürfen dieses Jahr von Ungeimpften nicht mehr betreten werden.

Nicht erlaubt ist außerdem der Besuch von Friseuren, Masseuren, Physiotherapeutischen Behandlungen – außer sie sind dringend medizinisch erforderlich ­– sowie Nagelstudios und die Inanspruchnahme von anderen körpernahen Dienstleistungen. Sogar der Indoorsport ist nun verboten – egal ob individueller Yogakurs oder das Training im Fitnessstudio. Auch im Privaten ist eine Zusammenkunft außer enger Angehöriger, Bezugspersonen und dem Partner nicht mehr erlaubt. Auch das Betreten des nicht-lebensnotwendigen Handels, also beispielsweise eines Bekleidungs- oder Möbelgeschäfts, ist nicht-Geimpften ab Montag untersagt.

Auch ins Fitnessstudio dürfen Ungeimpfte nicht mehr.

Erlaubt bleibt nur das nötigste

Erlaubt bleibt nicht viel – abgesehen von der „Deckung der täglichen Grundbedürfnisse“, also dem Besuch der Apotheke, des Lebensmittelhandels, der Drogerie und der Tierbedarfs. Auch darf sich der Ungeimpfte an der frischen Luft frei bewegen – wenn dies im Rahmen der „physischen Erholung“ stattfindet. Auch hier stößt er jedoch schnell an seine Grenzen. Das Museumsquartier und andere Plätze in Wien beschränken sogar den Zugang zu öffentlichen Orten durch 2G. Auch wer kein Kunde eines Lokals ist, darf sich am Museumsplatz nicht mehr aufhalten. Außerdem erlaubt ist das Haus/ die Wohnung zu verlassen, wenn es eine unmittelbare Gefahr abzuwenden gibt. Auch ist es erlaubt, Angehörige zu pflegen oder zu besuchen. Im Altersheim gilt 2,5G.

Erlaubt bleibt außerdem das Arbeiten – zumindest in Nicht-Gesundheitsberufen. Dort soll laut Gesundheitsminister Mückstein nämlich bald die 1G-Regel gelten. Tausende Menschen könnten in Österreich somit bald ihren Arbeitsplatz verlieren. Ärztekammerpräsident Szekeres begrüßte die geplante Maßnahme, diese sei zum Wohle und zum Schutz der Patienten. Auch, wer eine Ausbildung macht, darf die Lehrstätte weiterhin mit dem Vorweis eines der 2,5G besuchen.

Auf der Wirtschaftsuniversität in Wien gilt momentan noch 2,5G – in Klagenfurt oder Salzburg haben Hochschulen jedoch bereits auf 2G umgestellt.APA/ROBERT JAEGER

Auch Geimpfte werden eingeschränkt

Abgesehen vom Lockdown für Ungeimpfte haben auch Geimpfte künftig mit Einschränkungen zu rechnen. In Salzburg wurde für die Weihnachtsmärkte ein Alkoholverbot erlassen. In Wien preschte Bürgermeister Ludwig mit 2G+ vor. An allen öffentlichen Innenräumen muss wieder FFP-2 Maske getragen werden. Außerdem muss auch der Geimpfte vor dem Besuch einer Freizeiteinrichtung wieder einen PCR-test machen. Auch eine neue Frist fürs Nachimpfen wurde gesetzt: Der letzte Stich darf statt der bisherigen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten nun nur noch höchstens neun Monate her sein – sonst verfällt die Gültigkeit des Grünen Passes. Für besonders Vorsichtige oder Angehörige von Risikogruppen ist es nun sogar möglich, sich nach vier Monaten wieder nachimpfen zu lassen. Dass die Dauer der Impfgültigkeit österreichweit noch tiefer sinken könnte, ist nicht auszuschließen – einige Experten sprachen sich in den letzten Wochen dafür aus, den nächsten Stich schon nach 6 oder 4 Monaten zu verabreichen.

Viele Genesene fallen aus 2G

Auch kommen Genesene, deren Erkrankung länger als 6 Monate zurückliegt, unter die Räder – sie sollen sich impfen lassen. Und das, obwohl zahlreiche Studien den langfristigen Schutz von Genesenen vor einer erneuten Corona-Infektionen belegen.  Bisher waren Antikörper-Tests in Österreich in 2G enthalten – seit Montag gelten diese nicht mehr. Evidenz gibt es für diese Entscheidung Mücksteins wenig,  wetterte der Genesene FPÖ-Oberösterreich-Obmann Manfred Haimbuchner sowie der NEOs-Gründer Matthias Strolz. Zweiterer sagte erst kürzlich: „Genesene mit hohem Antikörperwert sollten nicht in eine Impfung gezwungen werden.“ Das nationale Impfgremium, dem Gesundheitsminister Mückstein (GRÜNE) angehört, sieht das anders. Antikörper entscheiden ihrer Meinung nach nicht über eine „Notwendigkeit der Impfung.“

Der genesene FPÖ-Chef Oberösterreichs, Manfred Haimbuchner, bezweifelt aufgrund seiner hohen Antikörper die Sinnhaftigkeit der neuen Verordnung.APA/FOTOKERSCHI.AT/HANNES DRAXLER

NEOS kritisieren: "Kinder dürfen sich erst ab 14 eigenständig für Impfung entscheiden"

Neben der FPÖ wollen diesmal auch die NEOS beim Hauptausschuss der neuen Maßnahmenverordnung nicht zustimmen. “Wieder einmal macht die Bundesregierung Pandemiemanagement auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen”, befand der Wiener Vizebürgermeister Wiederkehr in einer Aussendung. Die geplante Regelung eines Lockdowns für Ungeimpfte ab 12 Jahren würde nämlich die psychischen Folgen verschärfen und sei “hoch problematisch”. Viele Zwölf- bis 14-Jährige seien dann “durch eine Entscheidung ihrer Eltern vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen”. Erst 14-jährige Kinder dürften über ihre Impfung “freiwillig entscheiden”, deswegen solle der Lockdown erst ab 14  Jahren gelten, so Wiederkehr.

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