Am Mittwoch protestierten in Linz neuerlich 1400 Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen. Vor dem Hort der Brucknerschule sollen Teilnehmer die Kinder verschreckt sowie Kinder und Eltern gefilmt haben. Sowohl Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), als auch Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sehen hier eine Grenze überschritten. Luger fordert Schutzzonen um Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Hort: "Kinder und Pädagoginnen wurden terrorisiert"

Zunächst sollen während der Demo Kinder mit Masken an das Fenster getreten sein. Damit erregten sie das Interesse der Demonstranten. Es ertönten Rufe und Teilnehmer begannen die Kinder zu filmen. Die Pädagoginnen zogen daraufhin die Vorhänge zu. “Vorhänge auf”-Rufe ertönten daraufhin von der Straße. Da der Endpunkt des Protestmarsches nicht weit weg war, verharrten die Demonstranten vor dem Hort und sollen von Kindern und wartenden Eltern Fotos gemacht haben.

In einer Mitteilung des Horts an die Eltern heißt es dazu: “In der Zeit von 15.25 Uhr bis 16 Uhr wurden die Kinder und die Pädagoginnen terrorisiert. Im ganzen Haus kümmerten sich unsere Pädagoginnen um die weinenden Kinder aller Altersstufen”. Die Mutter eines siebenjährigen Hortkindes berichtete empörten den “Oberösterreichischen Nachrichten: “Mein Sohn hat überhaupt nicht gewusst, was da los ist. Er hatte unglaubliche Angst. Was soll das?”

Landeshauptmann Stelzer: "Lasst unsere Kinder in Ruhe"

Deutliche Worte fand der Landeshauptmann. Es sei “unerträglich, wenn einzelne radikale Demonstrierende vor einem Hort aufziehen und mit ihren Parolen und mit ihrem Geschrei – wenn auch nur vielleicht unbewusst – Kinder verängstigen. Lasst unsere Kinder in Ruhe”, forderte Thomas Stelzer. Scharf kritisiert wurde das Verhalten der Impfkritiker auch von der oberösterreichischen Kinderschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ), dem grünen Landessprecher Landesrat Stefan Kaineder und vom Neos-Klubobmann Felix Eypeltauer.

Gemeldet wurden nach der Demo am Mittwoch 21 Anzeigen wegen der Nichteinhaltung der Maskenpflicht, je zwei wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot, Ordnungsstörung und Anstandsverletzung sowie eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz.