Ein Gutachten des Kulturministeriums hat nun untersucht, welche Rolle das Burgtheater im Fall Teichtmeister gespielt hat. Das Ergebnis: Dem Theater sei nichts vorzuwerfen. Die Arbeitsrechtsexpertin Sieglinde Gahleitner sieht keine Pflichtverletzungen des Burgtheaters und der Bundestheater-Holding. Berichten zufolge soll man im Haus am Ring sogar nach Möglichkeiten gesucht haben, Florian Teichtmeister aufgrund von bereits kursierenden Gerüchten weniger oder weniger prominente Rollen anzubieten.

Arbeitsrechtlich gab es beim damaligen Stand der Dinge jedoch keine Möglichkeiten zu derartigen Schritten. Noch dazu wehrte sich der Schauspieler bereits im Vorfeld, als hätte er eine Ahnung gehabt.

Schauspieler agierte mit realitätsferner Selbstsicherheit

Mit einer Selbstsicherheit, der man eine gewisse Realitätsferne attestieren darf, soll er dem Burgtheater laut einem Bericht in “Heute” sogar mit einer Klage gedroht haben, sollte er aufgrund von Gerüchten arbeitstechnisch benachteiligt werden. Der Schauspieler muss sich enorm sicher gefühlt haben, um solche Schritte anzudrohen. Bei ihm wurden rund 58.000 Dateien mit Kinderpornographie beschlagnahmt (der eXXpress berichtete). Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.