Mit einem positiven Test wollte dieser an ein Genesungszertifikat kommen. Beide gestanden “den Blödsinn”, erhielten dafür aber keine Strafe.

Der Jüngere war auch noch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten angeklagt worden. Allerdings stellte sich heraus, dass es keine persönliche Übergabe der Speichelprobe gegeben haben dürfte, weshalb er in dem Punkt freigesprochen wurde. Vielmehr hatte der Ende Jänner Erkrankte zu einem verabredeten Termin ein Röhrchen draußen auf die Fensterbank neben dem Hauseingang deponiert, versicherten beide Angeklagten.

Sofort alles zugegeben

Der Verdächtige (18) holte es demnach am frühen Abend des 28. Jänners ab, vermischte den Speichel mit dem eigenen und gab den PCR-Gurgelest ab. Das positive Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten. Dann wurde er jedoch nochmals zu einem Test geladen, berichtete er. Dieses Ergebnis habe er jedoch nie erfahren, aber er erhielt einen Anruf, dass er sich bei der Polizei melden solle.

Sofort “gab ich alles zu”. Er sei der einzige im Freundeskreis gewesen, der noch kein Corona hatte und wegen der 2G-Regel “unter Druck geraten” sei. Impfen wollte er sich jedoch nicht lassen. Da habe er von der Erkrankung seines Bekannten (16) gehört. Es folgte ein Telefonat und man habe sich abgesprochen, sagten sie vor der Richterin aus.

Kein "Kavaliersdelikt"

Rückblickend wisse er, dass dies “keine gescheite Idee” gewesen sei, meinte der Ältere. Aber: “Ich wollte ein bisschen mehr Freiheit.” Auch wenn die Fälschung eines Beweismittels kein “Kavaliersdelikt ist”, sah die Richterin von einer Strafe ab. Sie sei “guter Hoffnung”, dass sie die unbescholtenen Burschen “das erste und das letzte Mal” im Gericht gesehen habe. So gab es für sie nur einen Schuldspruch.