Alko-Sperre, Tempo-Limit: So wird uns die EU bald im Auto überwachen
Ab Sommer sollen unsere Autos mittels einer neuen EU-Verordnung noch einmal deutlich sicherer werden. Wer künftig einen Neuwagen kauft, der wird einiges an Eigenverantwortung an die Technik abgeben müssen. Der eXXpress blickt auf teils spektakuläre und umstrittene Neuerungen, die zur Pflicht werden.
Ab 6. Juli tritt eine auch für Österreich verpflichtende EU-Verordnung in Kraft, laut der künftig in Neuwagen eine Reihe von Assistenzsysteme verbaut sein müssen. Die Einführung wird stufenweise erfolgen. Zunächst gilt die Pflicht nur für neu in der EU zugelassene Pkw-Typen.
Ab 2024 Pflicht für alle Neuwagen
Ab 2024 wird es einfacher: Dann gelten die Regeln für alle Neuwagen. Bis dahin dürften die Assistenten aber bereits sukzessive in die meisten Pkw eingezogen sein. Viele sind schon heute in zahlreichen Modellen an Bord – andere gelten jedoch als höchst umstritten:
Zu den etablierten Systemen gehört etwa der Notbremseassistent, der über Kamera und Radar Hindernisse erkennt und das Fahrzeug automatisch abbremst. Momentan gibt es das System in verschiedenen Ausführungen. Verpflichtend wird die Erkennung von festen und beweglichen Hindernissen – künftig sollen auch Fußgänger und Radfahrer von den Systemen erkannt werden.
Ähnlich funktioniert auch der Spurhalteassistent, der ebenfalls die Bordkamera nützt und die Position des Wagens korrigiert, falls der Fahrer das Fahrzeug zu weit Richtung Fahrbandrand lenkt. Während viele Systeme bisher mit Warntönen arbeiten, reicht das künftig nicht mehr: Der Spurhalteassistent muss aktiv eingreifen und das Fahrzeug in die „richtige Position“ setzen.
Während die ersten beiden Systeme wohl über eine hohe Akzeptanz bei Fahrzeuglenkern sorgen werden, wird es beim Geschwindigkeitsassistenten schon schwieriger: Die neue Variante der Geschwindigkeitsbegrenzung wird ISA („Intelligent Speed Adaption“) genannt und soll die Informationen nun vernetzen. Sie warnt den Fahrer bei zu hohem Tempo und drosselt die Motorleistung eigenständig. Man braucht nicht allzu viel Phantasie, dass der notorische Raser künftig eine Gattung der Vergangenheit sein wird.
Was man von Flugzeugen bereits kennt, wird auch für Kraftfahrzeuge zur Pflicht: Künftig sollen PKWs mit Datenspeichern (Black Boxes) ausgestattet werden, um im Unglücksfall sämtliche Daten über den Unfallhergang analysieren zu können. Dagegen erscheint das verpflichtende adaptive Bremslicht, das nicht nur kurz flackert als geringe Änderung.
Doch damit nicht genug: Künftig sollen auch verpflichtend eine Reifendrucküberwachung zum Schutz vor einem Platten wie auch ein Rückfahrassistent – etwa als Rückfahrkamera oder zumindest als „Piepser“ – in den Autos eingebaut werden.
Und ein weiteres Thema könnte bald der Vergangenheit angehören, nämlich Unfälle infolge eines eingeschlafenen Fahrers: Hier plant die EU, dass in den Autos künftig „Müdigkeitswarner“ dafür sorgen, dass man während des Fahrens nicht einschläft. Hier bauen schon derzeit die meisten Systeme auf eine Kamera, die die Augen des Fahrers beobachtet – und Alarm schlägt, sollten diese zu lange geschlossen sein.
Doch der Überhammer der EU-Verordnung ist der „Alko-Locker“: Zweifellos ist das Fahren unter Alkoholeinfluss einer der größten Unfallfaktoren. Schon heute sind Systeme verfügbar, die den Start des Wagens nur freigeben, wenn der Fahrer zuvor per integriertem Atemtester seine Nüchternheit nachgewiesen hat. Der Tester selbst ist im ersten Schritt noch nicht vorgeschrieben, wohl aber die technische Vorrichtung zu seiner Installation. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis der Tester selbst vorgeschrieben wird.
„Prost Mahlzeit“ werden sich Datenschützer ob solch schwerwiegender Eingriffe in die persönliche Freiheit wohl denken…
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