
Anstieg der Arbeitslosengeld-Sperren: Bekommen Arbeitsverweigerer ihre gerechte Strafe?
Das Jahr 2024 hat einen Anstieg bei den Sperren des Arbeitslosengeldes verzeichnet. Das Arbeitsmarktservice (AMS) verhängte über 162.400 Sanktionen – eine Zunahme um rund 4,8 % im Vergleich zu 2023.
Dieser Anstieg, so die Behörde, sei auf höhere Arbeitslosenzahlen bei gleichbleibendem Verhalten der Betroffenen zurückzuführen. Ende Dezember waren 426.012 Menschen auf Jobsuche, ein Plus von über 27.000 gegenüber dem Vorjahr. Doch was steckt hinter diesen Zahlen?
Schulungsversäumnisse als Hauptgrund
Ein bedeutender Teil der Sanktionen – mehr als 44.200 Fälle – entfiel auf „tageweises Fernbleiben von Schulungen“. Damit verzeichnete dieser Bereich einen Anstieg von 11,1 %. Ebenfalls häufig sanktioniert wurden „Verweigerung oder Vereitlung von Arbeit oder Schulung“, was in über 34.100 Fällen zu Strafen führte, ein Plus von 5,6 %.
Besonders ins Auge fällt die Zahl der Sanktionen aufgrund des unentschuldigten Versäumens von AMS-Terminen. Mit knapp 52.600 Fällen bleibt dies der häufigste Grund für Sperren und stieg im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 %.
Ein dramatischer Zuwachs zeigt sich bei Sperren wegen „Ablehnungen oder Einstellungen mangels Arbeitswilligkeit“. Laut Paragraf 9 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurden im Jahr 2024 rund 1.480 Sanktionen verhängt – fast doppelt so viele wie im Vorjahr.
Rückgang bei Eigenkündigungen: Ein Warnsignal?
Interessanterweise verzeichnete das AMS bei einer anderen Kategorie einen Rückgang: Knapp 30.000-mal wurde eine Wartefrist beim Arbeitslosengeld verhängt, weil Betroffene ihr Arbeitsverhältnis selbst beendet hatten – ein Minus von 6,7 %. Dieser Rückgang wird vom AMS als Zeichen einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage interpretiert. Weil Arbeitnehmer jedoch seltener das Risiko eingehen, ihren Job freiwillig zu kündigen, könnte dies aber auch auf einen mangelnden Arbeitswillen der Arbeitslosengeld-Empfänger hindeuten.
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