Bargeld in Verfassung: Nationalbank-Chef für Bargeld-Annahmepflicht
In der von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) angestoßenen Debatte über eine Absicherung von Bargeld in der Verfassung hat sich Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann für eine nationale Regelung ausgesprochen, um die Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte sicherzustellen.
Im EU-Recht sei nicht geregelt, ob Bargeld als Zahlungsmittel angenommen werden muss. “Da braucht es eine Nachschärfung”, plädierte er in der “Kronen Zeitung” vom Montag für eine Annahmepflicht für Bargeld.
In den Niederlanden nehme etwa jede achte Apotheke und rund ein Fünftel der Kinos kein Bargeld mehr an. “Daher bedarf es einer rechtlichen Festlegung, dass man als Bürger das Recht hat, mit Bargeld, aber auch mit Karte zu zahlen”, so Holzmann, der als Teil einer von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einberufenen Taskforce einen Runden Tisch zum Thema vorbereiten soll. “Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist.”
Möglichkeit als Grundrecht
Österreich bringe sich zwar auch bei der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Verordnung ein, die den Schutz des Bargeldes stärken soll. “Für eine Sicherstellung der Wahlfreiheit zwischen Bargeld und Karte bedarf es jedoch einer nationalen Regelung”, so Holzmann. Ob diese in die Verfassung muss, ist für ihn indes eine technische Frage.
Für den Verfassungsexperten Christoph Bezemek (Uni Graz) wäre ein Recht auf Bargeld indes nur bedingt umsetzbar. Wegen der Privatautonomie für Geschäftstreibende, die in der Grundrechte-Charta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sei, seien Private nämlich staatlich nur an ein Zahlungsmittel – den Euro – gebunden, “nicht aber an die Zahlungsmodalität”, so Bezemek im “Kurier” (Montagausgabe). Einen Händler, Gastronomen oder Dienstleister zur Bargeld-Annahme zu verpflichten, sei aber nicht ohne eine Einschränkung von dessen Rechten möglich. Bargeld sei immerhin mit Aufwand und – gerade bei größeren Transaktionen – mit Risiken verbunden.
Denkbar wäre laut Bezemek eine Festschreibung als Staatsziel (wie aktuell etwa bei Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie die Forschung), das hätte in erster Linie Programm-Charakter für künftige Gesetzgeber. Eine andere Möglichkeit wäre eine Festschreibung als Grundrecht, an das der Gesetzgeber im Falle von Plänen zur Einschränkung von Bargeld gebunden wäre – etwa bei der auf EU-Ebene diskutierten Geldwäsche-Richtlinie, die durch eine Obergrenze von 10.000 Euro kriminelle Geldflüsse erschweren soll.
Tursky für Verankerung des Bargelds
Als weiterer Fürsprecher für Bargeld im Verfassungsrang wurde von der ÖVP unterdessen einmal mehr Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky ausgeschickt: Es gebe rund 50 Bundesverfassungsgesetze und über 100 Bundesgesetze mit Verfassungsbestimmungen, darunter die Regelung für die Blutabnahme zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts in der Straßenverkehrsordnung. Auch Landesamts- und Bildungsdirektorinnen und -direktoren seien verfassungsrechtlich abgesichert. “Warum sollte da plötzlich für das Recht auf Bargeld kein Platz sein?”, so der ÖVP-Politiker in einer Stellungnahme gegenüber der APA.
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