Bauern protestieren: Umweltauflagen der EU bedrohen die Landwirtschaftsbetriebe
Weniger Kunstdünger, weniger Pestizide, eine vorgegebene Menge ungenutzter Grundstücksflächen: An den Umweltvorgaben der EU verzweifeln immer mehr heimische Landwirte. Der Umweltschutz ist zwar wichtig, sagen sie, aber er dürfe nicht das Überleben landwirtschaftlicher Betriebe bedrohen.
Zu einem beispiellosen, wochenlangen Aufstand der Landwirte führte im vergangenen Jahr die Stickstoffpolitik in den Niederlanden. Sämtliche Bauern sahen ihre berufliche Existenz gefährdet. Solche Zustände will in Österreich keiner. Doch der Bogen wird bei einigen EU-Zielen gehörig überspannt, kritisieren Gottfried Holzer und Roland Norer von der österreichischen Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR): „Wenn ich so viele Einschränkungen habe, dass ich nicht mehr leistungsfähig wirtschaften kann, dann gebe ich auf“, sagen sie.
Düngemittel-Vorgaben reduzieren die Einnahmen
Die beiden Universitätsprofessoren für Agrarrecht und Recht des ländlichen Raums fordern: Umweltauflagen müssen auch auf die wirtschaftlichen Folgen Rücksicht nehmen. Das betreffe etwa die Einschränkung von Düngemitteln und Pestiziden. Diese reduzieren auch den Ertrag erheblich, wie die beiden Juristen unterstreichen. Gleiches gelte für die Brache – also die zeitweise Stilllegung eines Teils der Fläche. Hier bedroht das Brache-Ziel der EU die Versorgungssicherheit. Hier hat die EU-Kommission das Problem mittlerweile erkannt und die Vorgabe vorläufig aufgehoben.
So oder so: Umweltauflagen dürften nicht die Überlebensfähigkeit von Betrieben gefährden, hier brauche es einen Kompromiss.
Weitreichende Folgen der Biodiversitätsrichtlinie
Einige Gesetzesvorgaben greifen in die Produktionsgrundlage der Landwirte ein, meiste ohne diese dafür zu entschädigen. So habe der Gesetzgeber etwa den Wald schon 1975 zu Erholungszwecken verpflichtend geöffnet. Dazu kommen etwa Beiträge zum Gewässerschutz oder drohende Auflagen, Totholz im Wald zu lassen und nicht zu nutzen. Wenn nun auch die EU-Biodiversitätsrichtlinie umgesetzt werden soll, dann müssen 10 Prozent der Nutzfläche mit Landschaftsgestaltungsmaßnahmen wie Hecken ausgestaltet werden.
Die Österreichische Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht sieht sich als „Think Tank“ für rechtliche Fragen im agrarischen Bereich, sagen Norer, Universitätsprofessor in Luzern und Präsident des ÖGAUR, und Holzer, Professor an der Universität für Bodenkultur und Vorstandsmitglied des ÖGAUR. Sie hat rund 150 Mitglieder und vereint damit die Fachleute der Branche.
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