
Bürokratie-Bremse: Steyr Arms verliert Rüstungsauftrag
Ein Verwaltungschaos in Österreich hat dem traditionsreichen Waffenhersteller Steyr Arms einen millionenschweren Großauftrag gekostet. Trotz langwieriger Bemühungen und mehrfacher Fristverlängerung blieb die entscheidende Exportgenehmigung aus – und somit auch eine lukrative Geschäftsbeziehung.
Steyr Arms wollte sich an einer Ausschreibung des tunesischen Innenministeriums beteiligen – es ging um die Lieferung von 8.000 Sturmgewehren im Wert von 9,5 Millionen Euro. Dazu kamen zusätzliche Umsätze von bis zu 25 Millionen Euro durch Ersatzteile über einen Zeitraum von 25 Jahren. Das Projekt wäre ein wirtschaftliches Ausrufezeichen für den österreichischen Rüstungsbetrieb gewesen, der bereits 1978 Sturmgewehre vom Typ „StG77“ an Tunesien geliefert hatte.
Zur Einreichung der Bewerbung sollten drei Gewehre sowie eine Trainingswaffe nach Tunesien überstellt werden. Doch ausgerechnet an diesem Schritt scheiterte das Vorhaben.
Antrag gestellt, doch die Bewilligung blieb aus
Der Exportantrag wurde am 20. Dezember 2024 eingereicht. Laut Vorschrift hätte er vom Innenministerium bearbeitet und in Absprache mit dem Außen- und Verteidigungsministerium sowie unter Mitwirkung weiterer Stellen freigegeben werden müssen – immerhin gelten die Sturmgewehre als sogenannte Kriegswaffen.
Trotz Frist bis Anfang März kam keine Genehmigung. Tunesien reagierte kulant und verlängerte den Abgabetermin – zunächst bis zum 16. April, später bis zum 6. Mai 2025. Doch auch diese letzte Frist verstrich ungenutzt. Die Ausfuhrfreigabe blieb aus.
Was bleibt, ist ein fatales Bild: Ein heimisches Unternehmen, das mit einem bewährten Produkt international überzeugen kann, scheitert am eigenen Land – nicht an der Konkurrenz.
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