Bundesräte geben ökosozialer Steuerreform grünes Licht
Nicht nur über die Impfpflicht wurde im Bundesrat abgestimmt. Auch die „ökosoziale Steuerreform“ mit den darin enthaltenen Lohn- bzw. Einkommensteuersenkungen und dem regionalen Klimabonus haben gestern grünes Licht erhalten.
Die Regierungsvorlage umfasst unter anderem auch Ausgleichszahlungen an die Länder für die Krankenanstalten für 2020 und 2021, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. Insgesamt sollen für die pandemiebedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Im Zuge der Steuerreform werden unter anderem die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 Prozent bzw. von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Familien sollen durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1500 auf 2000 Euro sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr entlastet werden.
KÖst gesenkt
Ein eigenes Gesetz wurde für den regionalen Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. Zudem soll der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben und die Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25 auf 23 Prozent gesenkt werden.
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