750 Milliarden Euro für EU-Wiederaufbauplan: Deutsche Bundesrichter stoppen die Ratifizierung
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde es von den deutschen Bundesrichtern untersagt, das Ratifizierungsgesetz für den EU-Wiederaufbauplan zu unterzeichnen.
In Deutschland reagiert nun das Bundesverfassungsgericht auf eine Klage, die sich gegen den Europäischen Wiederaufbauplan richtet. So wurde es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorläufig untersagt, das deutsche Ratifizierungsgesetz zu unterzeichnen, berichtet die Welt
Grundlage des EU-Wiederaufbaufonds könnte wackeln
Das sogenannte Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, das in ähnlicher Form auch in den 26 anderen EU-Mitgliedsländern beraten wird und in 13 sogar schon beschlossen wurde, ist die Grundlage für den EU-Wiederaufbaufonds. Mit der Verabschiedung erlauben die nationalen Parlamente der EU-Kommission unter anderem, sich an den Märkten 750 Milliarden Euro für den Wiederaufbauplan zu leihen, und garantieren auch für die Schulden.
Ökonom und AfD-Mitgründer Bernd Lucke ist Kopf der Gruppe „Bündnis Bürgerwillen“, die die Klage eingereicht hat. Man sorge sich darum, dass die Schuldenaufnahme auf EU-Ebene permanent eingeführt wird und dass Deutschland bei der Rückzahlung der Schulden, die bis 2058 gestreckt werden soll, möglicherweise für andere Länder einspringen muss.
Gefahr offenbar nicht von der Hand zu weisen
Die Richter sehen offenbar ebenfalls die Gefahr, dass Deutschland sich aus entsprechenden Verpflichtungen selbst dann nicht mehr lösen kann, wenn das Bundesverfassungsgericht den Klägern zustimmt. In einem sogenannten Hängebeschluss haben die Richter deshalb jetzt dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen, bis über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden wurde. Die Begründung dafür will man nachliefern.
Österreichische Bundesregierung will demnächst Ratifizierung erreichen
Die österreichische Bundesregierung will dem Nationalrat den Eigenmittelbeschluss der Europäischen Union, mit dem die Obergrenzen für den EU-Haushalt erhöht werden, demnächst zur Ratifizierung vorlegen. Das kündigte EU- und Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler im Verfassungsausschuss des Nationalrats am 15. März an.
Auch die Vorschläge zur Verwendung jener 3 Milliarden Euro, die Österreich aus dem EU-Wiederaufbaufonds zustehen, werden ihr zufolge zeitgerecht vorliegen. Man sei gerade mit dem Koalitionspartner in Absprache, welche Projekte eingereicht werden sollen, sagte sie. Auch mit der EU sei man dazu in intensivem Austausch. Klimaschutz und Digitalisierung würden jedenfalls zu den Schwerpunkten gehören, auch für den Ausbau der Kinderbetreuung und Maßnahmen zur Stärkung von Frauen könnten EU-Mittel abgerufen werden.
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