Deutsches Gericht verbietet Bank Negativzinsen
Die Sparda-Bank Berlin darf nach einem Urteil des Landgerichts Berlin keine Minuszinsen mehr einheben. Im Ringen um Negativzinsen auf Bankkonten sorgt diese Entscheidung für Aufregung. “Die Bank Berlin werde unverzüglich Berufung gegen dieses Urteil einlegen”, sagte ein Sprecher der Sparda-Bank.
Die Bankenbranche in Deutschland leidet unter der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Der Leitzins liegt seit März 2016 bei 0,0 %. Zudem müssen Banken Strafzinsen zahlen, wenn sie bei der EZB überschüssige Gelder parken. Viele Banken versuchen inzwischen, diese Kosten auf ihre Kunden zu übertragen, indem sie ab einem bestimmten Kontoguthaben Gebühren verlangen.
Diesen Weg sind auch die anderen 430 deutschen Banken gegangen, die derzeit eine Verwahrungsgebühr verrechnen. Ende des Vorjahres waren es noch 178 Banken, die Minuszinsen einhoben. Meist gibt es für Kunden dabei einen Freibetrag, mache Banken verrechnen die Negativzinsen aber schon ab dem ersten Euro.
Bis zu fünf Prozent Kaufkraftverlust im Jahr
Was bedeuten Negativzinsen für Bankkunden in der Realität? Jedes Jahr sinkt der Betrag des Ersparten um 0,5 Prozent. Dazu kommt die in Österreich hohe Inflation von 3,7 Prozent im Oktober auf Jahressicht. In Summe belaufen sich beide Faktoren zu einem Kaufkraftverlust von derzeit vier bis fünf Prozent pro Jahr.
Da Minuszinsen im österreichischen Recht eigentlich untersagt sind, definieren die Banken das Verwahren von Geld auf Konten als Sonderleistung, für die sie eine Gebühr verlangen dürfen. Daher werden die Minuszinsen auch nicht als solche bezeichnet, sondern eben als Verwahrungsgebühr.
Kommentare