Erste Stiftung fordert Steuerbefreiung für Gemeinnützige Stiftungen
Eine Steuerentlastung für gemeinnützige Stiftungen wird als Forderung durch die Erste Bank Stiftung formuliert. Die derzeitige rechtlichen Rahmenbedingungen seien ungünstig.
Die Stiftung der Erste Bank pocht auf eine Steuererleichterung für gemeinnützige Stiftungen. “Als Stiftung tun wir uns schwer, mit sozialen Organisationen ein Kooperationsverhältnis einzugehen, weil wir immer die volle Steuerlast abkriegen”, erklärte CEO Boris Marte gegenüber APA-Science. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich seien ungünstig, auch bürokratische Hürden stünden den Stiftungen im Weg.
Befreiung von der Kapitalertragssteuer angestrebt
Konkret fordert Marte die im Programm der türkis-grünen Regierung verankerte Befreiung ökologischer und ethischer Investitionen von der Kapitalertragssteuer (KESt). Daraus erwartet er sich eine KESt-Befreiung für Stiftungen, wenn sie soziale Einrichtungen unterstützen. Derzeit seien lediglich Organisationen, die auf der “Liste spendenbegünstigter Einrichtungen” des Finanzministeriums aufscheinen, von der Steuer ausgenommen, beklagte Marte. Allerdings sei die Entscheidung, wer auf die Liste kommt, eine “hoheitliche Entscheidung”.
"Stiftungen können etwas erreichen"
Zudem erschwere ein “veralteter Gemeinnützigkeitsbegriff” in der Bundesabgabenordnung (BAO) die Unterstützung sozialer Organisationen, weil die Gemeinnützigkeit darin an die Unmittelbarkeit geknüpft sei. So sei beispielsweise die Essensausschank für Bedürftige von der Steuer befreit, die Finanzierung solcher Initiativen jedoch unterliege der Steuer.
Aktuell sind nach Angaben der Erste Stiftung rund 740 gemeinnützige Stiftungen in Österreich tätig. Jährliche schütten diese schätzungsweise 50 bis 70 Mio. Euro für gemeinnützige Zwecke aus. Geht es nach Marte, dann wäre hier noch viel mehr möglich: “Stiftungen können etwas erreichen – wenn man sie nur lässt”. (APA/Red.)
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