Ja, das nervt uns alle: Festverbaute Akkus bei Handys bald von EU verboten
Mit 1. Jänner 2023 sollen festverbaute Akkus in Handys, Laptops und Co. der Vergangenheit angehören und Verbraucher schwach gewordene Batterien ihrer Elektogeräte wieder ganz einfach selbst austauschen können. Während Umweltschützer diese Initiative begrüßen, läuft die Industrie Sturm.
Es wäre nicht nur ein Schritt gegen unnötigen Elektromüll und damit gegen die Umweltverschmutzung, sondern wohl auch eine große Erleichterung für viele User von Handy, Laptop und Co.: Das Europaparlament will fest verbaute Akkus in Elektrogeräten verbieten.
Ziel dieser Maßnahme ist es einerseits, die Lebensdauer von Geräten, die bislang durch fest verbaute Akkus Smartphones, Laptops und Co. begrenzt war, zu verlängern, und andererseits den Recycling-Gedanken hochhalten. Verbrauchern soll es künftig möglich sein, die Batterien ihrer Geräte mit haushaltsüblichen Werkzeugen einfach selbst auszutauschen.
Einerseits soll diese Maßnahme dazu beitragen, dass ganze Elektrogeräte (teils unnötig) weggeworfen werden, andererseits will das EU-Parlament sicherstellen, dass die Hersteller Akkus künftig bewusst nachhaltiger produzieren.
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben einem entsprechenden Gesetzesentwurf der EU-Kommission aus dem Jahr 2020 bereits zugestimmt und ihn in einigen Punkten sogar verschärft. Ab 2026 soll in puncto Akkus bereits eine Recyclingquote von 90 Prozent erreicht werden.
Hersteller müssen Ersatzakkus bereitstellen - Industrie läuft Sturm
Das europäische Pfandsystem für Akkus und Batterien soll dabei helfen. Die neuen EU-Regeln sehen außerdem nicht nur ein Verbot von fest verbauten Akkus in Smartphones, Laptops und Haushaltsgeräten vor, sondern auch in E-Bikes und E-Rollern. Die Hersteller müssen zudem dafür Sorge tragen, dass es für die erwartete Lebensdauer eines Geräts auch Ersatzakkus gibt.
Auch unabhängige Reparaturbetriebe sollen die Möglichkeit erhalten, die Akkus in Smartphones, Laptops und Co. austauschen zu können. Bei vielen Geräten war dies bislang lediglich den Herstellern vorbehalten, die teilweise den Einsatz von speziellen Werkzeugen voraussetzen. Nutzer:innen, die sich eine Reparatur nicht selbst zutrauen, erhalten so eine weitere Alternative.
Die Industrie kritisiert derweil, dass die Regeln des neuen Gesetzesentwurfes die Haltbarkeit und Sicherheit der Akkus beeinträchtige. Die EU will die Hersteller wiederum dazu verpflichten, künftig Angaben zur Energie- und Leistungsfähigkeit der Akkus zu machen.
Neue Richtlinien sollen schon 2023 in Kraft treten
Auch Angaben zur Haltbarkeit und Ladedauer der Akkus sollen zur Pflicht werden. Das wiederum könne die Verbraucher dazu animieren, vermehrt hochwertige Batterien zu kaufen und wiederum Emissionen senken.
Laut EU-Parlament sollen die neuen Richtlinien am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Zuvor muss jedoch noch der EU-Ministerrat zustimmen. Anschließend müssen die EU-Minister und das Parlament gegebenenfalls gemeinsame Regeln erarbeiten.
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