Neues Konjunkturpaket soll Unternehmen entlasten und ökologischen Umbau fördern
Die Bundesregierung hat am Dienstag ein umfassendes Konjunkturpaket prässentiert. Es soll speziell die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit hohen Energiekosten erhalten und den Wirtschaftsstandort stärken. Ökologische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert, auf Verbote wird verzichtet.
Die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen wird abgeschafft. Das soll den Bürgern die Umstellung auf PV-Strom vereinfachen. Überdies werden Sanierungsmaßnahmen großzügiger gefördert. Öffentliche Bauprojekte werden vorgezogen, um die Konjunktur anzukurbeln. Das sind einige der Eckpunkte des Maßnahmen-Pakets der Regierung, das die Wirtschaft stärken und einen nachhaltigen, ökologischen Umbau ermöglichen soll.
Wer auf nachhaltige Energie setzt, den erwarten Erleichterungen. Wie sich nun zeigt, setzt die Regierung nun aber auf Anreize, nicht auf Verbote, wie die Grünen zunächst gefordert hatten.
Nehammer: Geben der Konjunktur spürbaren Schub
“Wir geben der Konjunktur in den betroffenen Branchen einen spürbaren Schub und stärken den Wirtschaftsstandort”, unterstrich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). “Der Energiekostenzuschuss wiederum entlastet all jene Betriebe, die von hohen Energiekosten betroffen sind.“
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) hielt fest: “Vor dem Hintergrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse ist es wesentlich, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe durch weitere Maßnahmen zu sichern und den Standort zu stärken.” Das geschehe durch den Energiekostenzuschuss II, der speziell Unternehmen mit hohen Energiekosten entlastet.
Nehammer: Geben der Konjunktur spürbaren Schub
So wird es etwa keinen verpflichtenden Heizungstausch geben. Eine Einigung gibt es bei der Umsetzung des Energiekostenzuschuss 2. Für beide Maßnahmen sind sechs Milliarden Euro vorgesehen. Zur Vereinfachung der Förderung für Photovoltaikanlagen soll die Umsatzsteuer für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Zum Ausstieg aus Gasheizungen werden die Bürger zwar nicht verpflichtet, aber es wird ihnen erleichtert durch eine Erhöhung der Förderungen dafür. Eine Milliarde Euro wird für Kesseltausch und thermische Sanierungen zur Verfügung gestellt. “Wer seine alte Heizung tauscht, bekommt im Durchschnitt drei Viertel ersetzt”, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Hilfe für Unternehmen mit hohen Energiekosten
Zudem sollen die Förderungen für einkommensschwache Haushalte sowie die Mittel für den Klima- und Energiefonds erhöht werden. Die Aussetzung der Umsatzsteuer der Photovoltaikanlagen wird laut Regierung 650 Millionen Euro kosten.
Als Konjunkturmaßnahmen im Budget für das kommende Jahr sollen öffentliche Investitionen des Bundes vorgezogen werden. Dabei geht es um öffentliche Bauprojekte im Ausmaß von rund 640 Millionen Euro. Zudem soll es Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche geben. Eine Einigung gibt es auch bei der Umsetzung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen. Der Ende des vergangenen Jahres beschlossene Energiekostenzuschuss 2 soll Unternehmen helfen, die hohen Energiekosten abzufedern.
Großteils zufrieden mit den Maßnahmen waren Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer.
Das Paket im Detail:
1. Erneuerbaren Wärme Paket (EWP):
– Verbot von Gasheizungen im Neubau
– Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026
– Erhöhung der Mittel für einkommensschwache Haushalte und Sanierungsboni
– Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds
2. Investitionen in erneuerbare Energie:
– Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (650 Mio Euro)
– Anhebung der Höchstpreise für Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas
3. Öffentliche Investitionen des Bundes:
– Vorgezogene und priorisierte öffentliche Bauprojekte im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024
– Investitionen in Zukunftsbereiche zur Förderung nationaler Fähigkeiten und Kapazitäten sowie der Versorgungssicherheit
4. Energiehilfen für Unternehmen:
– Pauschalförderung bis zu 2475 Euro für Kleinst- und Kleinunternehmen
– Energiekostenzuschuss II für Unternehmen aller Größenstufen bis zu 150 Millionen Euro pro Unternehmen
– Unternehmen mit Zuschüssen über 2 Millionen Euro müssen Beschäftigungsgarantie abgeben
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