Kryptowährungen gelten als „anderes Wirtschaftsgut“ – nach einem Jahr steuerfrei
Auf den Zeitraum kommt es an. Wer sein Geld in Krypto-Währungen anlegt, braucht einen langen Atem. Nicht nur wegen der massiven Kursschwankungen. Denn in Deutschland kann man Bitcoin und Co. nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil so entschieden.
Bild: Quantumaitrading
Wie Krypto-Währungen zu besteuern sind, war in Deutschland lange Auslegungssache. Nun sind die Vorgaben geklärt. Dazu hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt. Darin wurde festgehalten, dass Krypto-Währungen steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“ zu betrachten sind. Wird die erworbene Cyber-Währung innerhalb eines Jahres wieder abgestoßen, ist der Erlös aus dem Verkauf genauso steuerpflichtig wie andere Einnahmen – zum jeweiligen persönlichen Steuersatz.
Wer sich Geduld leisten kann, und einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann aber auch völlig steuerfrei davon kommen. Nämlich dann, wenn man die Krypto-Währungen länger als ein Jahr hält und erst dann oder später wieder verkauft. International gesehen ist das ein wahrer Glücksfall, denn Steuerfreiheit ist auf den Verkauf von Krypto-Währungen in anderen Ländern kaum Usus, egal wie lange sie gehalten werden.
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