Erfolgsstory vom irakischen "Krypto-King" stellt sich als unwahr heraus
Die Geschichte vom Flüchtlingsbub, der durch den Kauf von Kryptowährungen steinreich wurde, begeistert in der Schweiz viele Menschen und wurde medienwirksam verbreitet. Nun gelangen vermehrt Unstimmigkeiten in der Erzählung des irakischen Jungunternehmers ans Tageslicht.
Eine märchenhafte Geschichte begeisterte zuletzt die Schweizer Medienlandschaft: Ein irakischer Flüchtling kam mit seiner Familie aus dem Nordirak in die Schweiz. Dort verkaufte er sein Spielzeug, um sich mit dem Erlös Kryptowährungen zu kaufen. Jahre später wurde er durch den Erlös der Bitcoins angeblich Milliardär.
Mit dieser Story schaffte es Dadvan Yousuf in die großen Schweizer Zeitungen und auch ins Programm von SRF. Der 21-jährige Jungunternehmer möchte momentan Investoren für seine neue Idee gewinnen. Er will eine Plattform bauen, auf der sich Krypto-Interessierte Wissen über diese Krypto-Welt aneignen können, damit sie – so wie er – reich werden. Um Kapital für seine Idee zu sammeln, lanciert er ein sogenanntes “Initial Coin Offering” – ein ICO.
Geschichte verliert ihren Zauber
Die Geschichte bekommt nun jedoch Risse: Wie SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) berichtet, wirft der Kauf des ersten Bitcoins Fragen auf. Diesen will Yousuf mit elf Jahren mit der Kreditkarte seines Vaters gekauft haben, und zwar über die Plattform Mt.Gox, wie er der Handelszeitung berichtete. Nur: Der Kauf von Bitcoin mit Kreditkarte war dort 2011 gar nicht möglich.
Daraufhin korrigierte sich Yousuf; es sei eine andere Plattform gewesen, erklärte er. Bei der konnte man damals zwar zum angegebenen Zeitpunkt mit Karte zahlen, der Preis stimmt aber nicht mit dem von Yousuf angegebenen Preis überein.
Ausrede über abgebrochene Lehre
Darüber hinaus behauptete Dadvan Yousuf, es hätten ihm Leute geraten, die Lehre abzubrechen, doch er habe abgewunken. “Es ist ein Privileg, einen Lehrabschluss zu haben.” Später wurde öffentlich, dass er keinen Lehrabschluss hat. Er habe die Lehre deswegen nicht abgeschlossen – obwohl es notentechnisch gereicht hätte – “da ich zu wenig Präsenzzeit erfüllte, um ein Abschlusszeugnis zu erhalten”.
Beide Aussagen sind nicht korrekt. In der Schweiz ist der Lehrabschluss nicht unbedingt an die Anwesenheit geknüpft. Auch andere Ungereimtheiten rund um seine Firma und verdächtige Transaktionen dämpfen die anfängliche Begeisterung für den jungen Unternehmer. Was wirklich hinter all dem steckt, wird sich noch weisen.
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