In dem Prozess gegen den Banker versuchte dieser die Ausgaben zu rechtfertigen. Kosten für ein Tinder-Date oder sogar Ausgaben für Stripclubs soll er als Geschäftskosten angegeben haben. Das SCMP nennt den Prozess „einen der öffentlichkeitswirksamsten Prozesse gegen Unternehmenskriminalität in der Schweiz seit Jahrzehnten“.

Anwalt will Berufung einlegen

Der Angeklagte versuchte vor dem Richter zu erklären, die Spesenabrechnung von 200.000 Franken (196.000 Euro), hauptsächlich für Stripclubs, sei “weitgehend geschäftsbezogen”. Auch ein Tinder-Date, mit Kosten von 700 Schweizer Franken (686 Euro) versuchte er als Geschäftsausgaben zu deklarieren. Er verteidigte das Dinner mit der Behauptung, er ziehe die Frau für einen Immobilienjob in Betracht.

Der Anwalt von Vincenz beteuert seine Unschuld und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Vincenz wurde in mehreren anderen Anklagepunkten freigesprochen. Neben der Haft wurde er zu einer Geldstrafe von 840.000 Schweizer Franken und zu 1,6 Millionen Franken Schadensersatz verurteilt. Der Richter begründete sein Urteil und sagte „Die Auffassung, dass praktisch alle Ausgaben eines Kaufmanns unter die Betriebsausgaben fallen, solange ein entfernter Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit besteht, ginge eindeutig zu weit.“