Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat am Mittwochnachmittag getroffen. Damit soll diesen Unternehmen eine Kompensation für jene Strompreiskostenanteile zugesichert werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind.

Beschränkungen

Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die Subvention soll für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch genehmigt werden. Die Höhe der Förderung soll mit 75 Prozent der indirekten CO2-Kosten begrenzt sein.

Ein weiteres in derselben Debatte debattiertes Gesetz schafft eine Übergangslösung für die Verlängerung der Förderung von Biogasanlagen, deren Vertrag im Laufe des Jahres 2026 endet – nämlich bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes für die Förderung der Biomethanerzeugung.