ÖBB-Verspätungen: Entschädigungen fallen in Zukunft weg
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) müssen in Zukunft keine Entschädigungen mehr ausbezahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Dies geht aus einer neuen EU-Verordnung hervor, die ÖBB möchte bei der Auslegung aber kulant vorgehen. Bei der Westbahn ändere sich nichts.
Aus einer neuen EU-Verordnung die am Mittwoch in Kraft getreten ist geht hervor, dass Bahnunternehmen innerhalb der EU keine Entschädigungen mehr an Kunden ausbezahlen müssen, wenn Züge ausfallen oder zu spät kommen. Bisher konnten Fahrgäste durch die Verordnung bei Verspätungen ab einer Stunde 25% und ab zwei Stunden 50% des Ticketpreises zurückverlangen. Diese Entschädigungen entfallen in Zukunft bei extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Personen auf dem Gleiskörper, Kabeldiebstahl, Notfällen im Zug, Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Sabotage oder Terrorismus. Bahnunternehmen müssen dabei nachweisen, dass tatsächlich ein solcher Ausnahmegrund vorliegt.
Die Bundesbahnen wollen die neuen Regelungen kulant auslegen. Wetterextreme sollen etwa weiterhin von den Fahrgast-Rechten gedeckt sein. Wenn es um Dritte geht, also etwa bei Kabeldiebstählen oder Polizeieinsätzen, sollen zukünftig keine Entschädigungen bezahlt werden, sagte ÖBB-Sprecher Daniel Pinka im Ö1-Morgenjournal: „Es ist aber in diesen Fällen nur ein verschwindend kleiner Teil, der durch die Fahrgastrechte-Entfälle betroffen ist.“
Westbahn zahlt Entschädigungen weiterhin aus
Die Hauptgründe für Verzögerungen sind laut ÖBB Baustellen, Verspätungen aus dem Ausland und Anschlussverspätungen. „Hier wird weiterhin entschädigt, weil das keine außergewöhnlichen Vorfälle sind, wie sie in der Fahrgastrechte-Verordnung vorgesehen sind”, sagte Pinka.
Bei der Westbahn wolle man nichts ändern. Gründe für Verspätungen sollen bei der Entschädigung weiterhin keine Rolle spielen, teilte das Unternehmen mit.
Weitere Änderungen betreffen auch die Unterbringungen in Hotels bei Zugausfällen. In Zukunft können Bahnunternehmen den Aufenthalt in Hotels auf drei Nächte begrenzen. Außerdem können Fahrgäste bei einer absehbaren Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Um Entschädigungen gültig zu machen, muss der Antrag künftig innerhalb von drei Monaten gestellt werden, statt wie bisher innerhalb eines Jahres.
Kommentare