OMV: Kein Einstieg bei Gazprom-Erdgasfeld in Sibirien
Der österreichische Öl-,Gas und Chemiekonzern OMV hat sich dazu entschieden, den möglichen Erwerb von Anteilen an zwei Blöcken eines großen Erdgas- und Kondensatfelds in Russland endgültig abzusagen. Das beschloss der Vorstand des Konzerns heute, Dienstag. Die Verhandlungen mit Gazprom werden demnach nicht weitergeführt.
Ursprünglich führte die OMV mit der russischen Gazprom Verhandlungen über den möglichen Kauf einer 24,98-prozentigen Beteiligung an den Blöcken 4A/5A der Achimov-Formation des Urengoy-Felds in Sibirien. Diese werden allerdings nicht weitergeführt, wie der Vorstand am heutigen Dienstagabend mitteilte.
In einer kurzen Aussendung wurde erklärt, dass das diesbezügliche Basic Sale Agreement vom 3. Oktober 2018 aufgekündigt werde. Nach Einschätzung von Beobachtern und Experten stand der Deal schon länger auf der Kippe. Bereits Ende 2019 sollte der Kaufvertrag unterzeichnet werden. Im März 2020 teilte man überraschend mit, dass sich die Verhandlungen bis 2022 hinziehen könnten und dass auch der Kaufpreis nicht mehr fix sei.
The Executive Board of #OMV has decided to not further pursue negotiations with Gazprom on the potential acquisition of a 24.98% interest in the Achimov 4A/5A phase development in the Urengoy gas and condensate field and to terminate the Basic Sale Agreement.
— OMV Group (@omv) March 1, 2022
Zunächst wollten die OMV Und Gazprom einen Asset Swap. Doch Oslo legte sich von Anfang an gegen den Einstieg der Russen bei der OMV in Norwegen quer. Im Oktober 2018 wurde der geplante Beteiligungsabtausch für gescheitert erklärt, die OMV sollte sich stattdessen mit Cash ins Urengoy-Feld einkaufen. Im Juni 2019 wurde der Preis mit 905 Millionen Euro fixiert. Im März 2020 wurde mitgeteilt, dass OMV und Gazprom die finalen Verhandlungen bis Juni 2022 verlängern, jedoch “auf nicht-exklusiver Basis”.
Auch der früher genannte Kaufpreis war nicht mehr so fix. Es seien noch “wesentliche Entwicklungen und geänderte Umstände bis zur Unterzeichnung” zu berücksichtigen. Das gelte für den geplanten Produktionsstart der Blöcke, für den wirtschaftlichen Stichtag des Deals und den Kaufpreis.
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