
Riesenfreude bei Wiener Holding: Investor für Wiens Mega-Arena steht fest!
Wien bekommt eine gigantische Arena für Riesen-Events – ob Konzerte, Shows oder Sport. Nun wurde der Bestbieter für eine strategische Partnerschaft ermittelt. Das ist eine gute Nachricht – auch für die Steuerzahler: Der Investor blättert nämlich um die 384 Millionen Euro hin, die Stadt muss nur noch um die 50 Millionen Euro beisteuern.
20.000 Besucher sollen in der Mehrzweck-Halle Platz haben. Nun wurde der strategische Partner in einem aufwändigen, zweistufigen Vergabe-Verfahren ermittelt. Er wird die multifunktionale High-Level-Arena konzipieren, errichten und betreiben. Sie soll als Austragungsort für große Rock- und Popkonzerte, sowie für große Shows von actionreichen Sonderevents bis hin zu großen Sportevents genutzt werden können, auch Messen und E-Sport-Events sollen hier stattfinden.
Ziel ist, dass die Arena eine der „Must-Play-Arenen“ in Europa wird. Denn die weltweit tätige Veranstaltungsbranche soll in der Arena europaweit herausragende Rahmenbedingungen für zahlreiche Entertainmentformate vorfinden.
OVG Bristol war der Bestbieter
Schon bisher ging es Schlag auf Schlag: 2019 wurde der Standort für eine Errichtung der Arena in Neu Marx getroffen, 2020 folgte der Architekturwettbewerb, 2021 wurde die Projektoptimierungsphase abgeschlossen. Nun fehlte noch ein strategischer Partner für die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung des Arena-Projektes. In einem zweistufigen Vergabe-Verfahren wurde er ermittelt.
Es ist der OVG Bristol mit Sitz in London. Sie ist als Bestbieter aus dem aufwändigen Verfahren hervorgegangen. Dabei handelt es sich um ein Konzernunternehmen der Oak View Group aus den USA, die als weltweit größter Developer von Entertainment- und Sport-Venues gilt.
Die Gesamterrichtungskosten wurden von dem OVG Bristol mit 384 Millionen Euro veranschlagt. Baustart soll im Jahr 2025 sein. Fertiggestellt wird die multifunktionale Mehrzweck-Halle bis voraussichtlich Ende 2029. Die Finanzierung der Arena übernimmt somit großteils der OVG.
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