Künftig soll gelten: Nur noch private Nutzung, keine touristische Vermietung mehr. Wer seine Ferienimmobilie vor 2018 erworben und bis dahin auch bereits touristisch vermietet hat, darf dies weiterhin tun. Für alle Käufe ab Jänner 2018 sieht das Gesetz hingegen ein Ablaufdatum vor: Die gewerbliche Nutzung ist nur noch bis Ende 2028 zulässig. Danach droht Schluss mit der Vermietung an Urlaubsgäste. Und wer künftig eine Ferienwohnung erwirbt, soll überhaupt keine touristische Nutzung mehr betreiben dürfen.

Die Botschaft ist klar: Wohnraum soll wieder dem einheimischen Bedarf dienen, nicht dem Renditedruck auf dem Ferienwohnungsmarkt zum Opfer fallen.

Juristische Zweifel: Eigentumsrecht auf dem Prüfstand

Doch die Gesetzesnovelle bleibt nicht unwidersprochen. Besonders scharf kritisiert wird sie von juristischer Seite. Der Anwalt Siegfried Kainz hält den Entwurf für verfassungswidrig: Wer eine Ferienimmobilie im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage gekauft habe, müsse sich darauf verlassen können, dass die Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Alles andere greife unverhältnismäßig in Eigentumsrechte ein – Klagen seien möglich.

Umsetzung noch vor dem Sommer geplant

Trotz wachsender Kritik hält die blau-schwarze Landesregierung an ihrem Vorhaben fest. Aus dem Raumordnungsressort heißt es, die vorgebrachten Einwände würden geprüft. An den Plänen zur raschen Umsetzung noch vor der Sommerpause soll das jedoch nichts ändern. Ziel sei ein klarer gesetzlicher Rahmen, um den Ausverkauf des Wohnraums an Touristen nachhaltig zu stoppen.