Ein Oberstleutnant des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) kommt zu einem drastischen Befund: Der EPC-B stelle „im Regelsprungbetrieb dauerhaft eine potenzielle Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Fallschirmspringer dar”. Es sind nicht etwa Einzelfälle, die zur Kritik führen, sondern strukturelle Mängel.

Gefährliche Kollisionen und unbeherrschbare Risiken

Besonders heikel sei das gleichzeitige Absetzen von Soldaten aus beiden Türen des A400M-Transporters. Dies führe regelmäßig zu „Beinahe-Kappenkollisionen” sowie zu „Schirmdurchfahrten” – Szenarien, bei denen Springer zwischen die Leinen anderer Fallschirme geraten. Der Bericht stellt klar: Diese Risiken seien „weder mitigierbar, noch beherrschbar” – und damit„dauerhaft nicht hinnehmbar”. Bereits im März 2025 kam es zu einer Kollision während einer Übung.

Einschränkungen und hohe Folgekosten

Zwar ist der EPC-B seit April 2024 offiziell im Einsatz – allerdings nur unter Vorbehalt. Die maximale Einsatzhöhe liegt bei lediglich 1.000 Metern, die Lebensdauer ist auf sechs Jahre oder 60 Sprünge begrenzt. Zum Vergleich: Ursprünglich war eine Nutzungsdauer von 18 Jahren oder 180 Sprüngen angedacht. Die Folge: Für 11,5 Millionen Euro müssten weitere Schirme beschafft werden. Auch die Betriebskosten liegen laut Bericht deutlich über denen des Vorgängermodells T-10. Hinzu kommt ein sicherheitsrelevanter Mangel – die Rückstellkraft der Ausstoßfeder ist zu schwach.

Die Bundeswehr und ihre Beschaffungsprobleme

Das Drama um den EPC-B reiht sich ein in eine lange Liste von Rüstungsdebakeln. Bereits 2020 musste sich die Bundeswehr Fallschirme von der US-Armee leihen – die Beschaffung hatte sich verzögert. Auch der Wehrbericht 2022 kritisierte bereits den Zustand der Bundeswehr. Dass sich daran nichts geändert hat, zeigt das aktuelle Verfahren.

Was bleibt, ist das altbekannte Problem: Ein ineffizientes, schwerfälliges Beschaffungswesen, in dem viele Akteure agieren, aber niemand Verantwortung übernimmt.