Die Preiserhöhungen der Verbund AG im Mai 2022 waren unzulässig. Das hat nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in zweiter Instanz bestätigt. Es ist ein Sieg für den Konsumentenschutz. Gesundheits- und Konsumentenschutzschutzminister Johannes Rauch (Grüne) unterstreicht auf Twitter: „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, erwarte ich vom Verbund eine Rückzahlung an die rund 400.000 betroffenen Stromkunden.“ Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte den Verbund wegen der Preiserhöhung im Auftrag des Gesundheits- und Sozialministeriums geklagt. Basis einer Klausel in den damals gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Strom“ geklagt.

Kritik: Verbund hat Strompreis von Börsenindex abhängig gemacht

Johannes Rauch kritisierte das „undurchsichtige Vorgehen von Energieunternehmen. So hat der Verbund etwa Preise von einem Börsenindex abhängig gemacht, obwohl er mit Strom aus österreichischer Wasserkraft wirbt.“ Der Verbund erzeuge Strom „zu 100 Produzent aus österreichischer Wasserkraft“. Daher sei es unsachlich, die Preise vom Börsenindex abhängig zu machen. Der Verbund hatte angekündigt, gegen das OLG-Urteil vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen zu wollen und Revision zu erheben.

Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Grüne) hatte die Strompreise kritisiert.APA/EVA MANHART

Tiwag in Tirol überprüft nun eigene Strompreis-Erhöhung

Der landeseigene Tiroler Energieversorger Tiwag kündigte umgehend am Donnerstag an, die Strompreiserhöhung aus dem Jahr 2022 überprüfen zu wollen. Wie der Verbund hatte nämlich auch die Tiwag ihre Preiserhöhung mit dem Börsenindex begründet.

„Tiwag wird das vorliegende Urteil umgehend analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte Tiwag-Preisanpassung ergeben“, teilte das Unternehmen in einer Aussendung mit. „Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung wird Tiwag Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für die Tiwag-Kunden zu finden“, wurde versichert.

Kritik an Strompreis auch von Arbeiterkammer und NEOS

Die Tiroler Arbeiterkammer hatte die Strompreiserhöhung der Tiwag immer wieder kritisiert und ein Gutachten vorgelegt, das die Bindung an den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) in Zweifel gezogen hatte. Schließlich sei die Tiwag der „größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol“. Weil die AK zudem Intransparenz bei der Preispolitik ortete, wurden zuletzt zwei Klagen eingebracht. Erst am Mittwoch hatte die Tiwag außerdem angekündigt, Anfang 2024 ihren Strompreis erneut zu senken.

NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer beurteilte die Preiserhöhungen der Tiwag ab Mai 2022 ebenfalls als „ungerechtfertigt“: „Was auf den Verbund zutrifft, gilt auch für die Tiwag. Die Erzeugungskosten für Strom sind nicht gestiegen, sondern nur die Kosten des an der Börse gehandelten Stroms“. Er forderte daher die Rückzahlung und unterstrich, „dass vor allem die Tiroler Unternehmen am stärksten und längsten von den Tiwag-Preiserhöhungen betroffen waren“.