Slowakei will keinen "digitalen Euro": Bargeldzahlung in der Verfassung verankert
In der Slowakei ist das Recht, Waren und Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen, in der Verfassung festgeschrieben worden. Der Gedanke dahinter: Es soll verhindert werden, dass der „digitale Euro“ künftig zum allgemein verbindlichen Zahlungsmittel wird.
Die Verfassungsänderung wurde in der Vorwoche mit den Stimmen von 111 Abgeordneten verabschiedet – sie war von der Partei „Identität und Demokratie“ (Sme Rodina) eingebracht worden. Damit ist die Bargeldzahlung in der Slowakei nunmehr verfassungsrechtlich festgeschrieben.
„Es ist sehr wichtig, dass wir uns in Zukunft gegen jegliche Anordnungen von außen zur Wehr setzen können, die darauf abzielen, den digitalen Euro als einzige Zahlungsform einzuführen“, sagte Miloš Svrček, einer der Abgeordneten, die die Verfassungsänderung einbrachten.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung des digitalen Euro wird für den 28. Juni erwartet. Er soll als weitere Zahlungsform neben dem Papiergeld und den Münzen dienen. Die Europäische Zentralbank (EZB) beteuerte, dass es sich beim “digitalen Euro” bloß um eine Ergänzung und nicht um einen Ersatz für Bargeld handelt.
Die Kritiker des “digitalen Euro” in der Slowakei können dem keinen Glauben schenken. Sie warnen davor, dass dieser letzten Endes zum alleinigen Zahlungsmittel werden könnte. Sollte das tatsächlich geschehen, könnte die EZB das “gesamte Leben” der EU-Bürger überwachen.
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