Der Rechnungshof geht wieder ans Geld verteilen. Konkret sind heuer 15.343 Euro an Spenden für “mildtätige oder wissenschaftliche” Zwecke zu vergeben. Woher das Geld kommt: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser verteilt sie weiter.

Bürger können diesmal laut Aussendung des Rechnungshofs Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 5. Februar werden Vorschläge per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.