Spenden für "Mildtätige" Zwecke: Rechnungshof verteilt 15.000 Euro
Der Rechnungshof vergibt dieses Jahr 15.343 Euro an “mildtätige oder wissenschaftliche” Zwecke. Die Gelder stammen aus unzulässigen Spenden, die Parteien laut Parteiengesetz dem Rechnungshof zuführen müssen.
Der Rechnungshof geht wieder ans Geld verteilen. Konkret sind heuer 15.343 Euro an Spenden für “mildtätige oder wissenschaftliche” Zwecke zu vergeben. Woher das Geld kommt: Das Parteiengesetz legt fest, dass Parteien unzulässige Spenden an den Rechnungshof weiterleiten müssen. Dieser verteilt sie weiter.
Bürger können diesmal laut Aussendung des Rechnungshofs Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus unzulässigen Parteispenden erhalten sollen. Bis zum 5. Februar werden Vorschläge per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook sowie per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) entgegen genommen.
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