Staatsanwalt Jarosch neu bei Agentur Rosam.Grünberger an Bord
Die größte PR-Agentur Österreich startet mit einem neuen Partner ins neue Jahr und implementiert den Bereich Litigation PR. Neu mit an Bord bei Agentureigentümer Wolfgang Rosam und Silvia Grünberger ist Gerhard Jarosch. Zuletzt Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien und Österreich-Vertreter bei der EU-Rechtshilfeagentur Eurojust.
Staatsanwalt Gerhard Jarosch und Kommunikator Martin Himmelbauer halten neben Mehrheitseigentümer Wolfgang Rosam (54 Prozent) und Silvia Grünberger (26 Prozent) künftig je zehn Prozent an der Agentur. In neuer Struktur firmiert man nun unter dem Namen Rosam.Grünberger.Jarosch & Partner.
Um den steigenden Bedarf an Kommunikationsberatung zu Rechtsthemen, Klagen und Prozessen noch besser abdecken zu können, wird der Bereich Litigation PR neu implementiert. Hierfür wurde Jarosch, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien, geholt. Jarosch verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der österreichischen Justiz und war unter anderem Präsident und Sprecher der Österreichischen Staatsanwälte. Zuletzt war er Österreich-Vertreter bei der EU-Rechtshilfeagentur EUROJUST in Den Haag.
Neues Beratungsangebot der Agentur
“In Zeiten wie diesen ist jeder Manager und Unternehmer mehr denn je in den Themen “Legal” und “Compliance” gefordert. Bevor noch eine Anklage erhoben wird, steht ein Manager oder Unternehmer häufig schon in den Medien. Je prominenter jemand ist, desto stärker läuft er Gefahr, durch eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit einen enormen Schaden an seiner Reputation zu erleiden. Es gilt nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldvermutung! Solchen Situationen mit professioneller Öffentlichkeitsarbeit und dementsprechender juristischer Expertise als Background entgegenzuwirken, ist das neue Beratungsangebot der Agentur. Der Bedarf im Markt dafür ist enorm”, sagen Rosam und Grünberger.
Komplizierte Rechtssprache für Öffentlichkeit übersetzen
Jarosch selbst meint: “In spektakulären, medienwirksamen Gerichtsverfahren kann mangelhafte Kommunikation im Dreieck zwischen Gerichten, Verfahrensbeteiligten und Medien zu einem Reputationsschaden führen, der die Folgen des Prozesses bei weitem übersteigt. Die komplizierte Rechtssprache muss für die Öffentlichkeit übersetzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Gerade weil Gerichte und rechtssprechende Behörden die Öffentlichkeit über ihre Verfahren nur eingeschränkt informieren dürfen, sollten Prozessparteien die Möglichkeiten der modernen PR nutzen.”
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