Unternehmer aufgepasst: Ende Juni laufen die Steuerstundungen aus
Wer auf Grund der Pandemie um Steuerstundungen angesucht hat, muss diese Schuld ab Ende Juni begleichen. Ratenzahlung ist möglich, allerdings ist diese bis spätestens 30. Juni zu beantragen.
Die im Zuge der Coronakrise gewährten Steuerstundungen für Unternehmen laufen mit Ende Juni aus. Im Zuge dessen erinnert das Finanzministerium daran, dass eine allfällige benötigte Ratenzahlung bis zum 30. Juni beantragt werden muss. Die Beantragung kann direkt über FinanzOnline vorgenommen werden. Mit den Ratenzahlungen wolle man auf größtmögliche Kulanz beim Comeback nach der Krise setzen, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Samstag.
Das Ratenzahlungsmodell gilt für alle, bei denen mehr als die Hälfte der Steuerrückstände nach dem 15. März 2020 fällig geworden sind. Die Abgabenschuld kann dann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 36 Monaten zurückgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der “Safety-Car-Phase” die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nur einen Minimalbetrag zu zahlen “falls es die persönliche Liquiditätssituation erfordert”, hießt es in der Aussendung.
Kurz nach Beginn der Coronapandemie führte das Ministerium die Möglichkeit der Steuerstundungen für unter der Krise leidende Unternehmen ein. Insgesamt wurden nach Angaben von Ende April 5,4 Mrd. Euro für Stundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen gewährt, davon entfiel die Hälfte auf echte Stundungen. (APA/red)
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