Unzulässiges Gehaltsmodell: Audi kürzt Gehälter der Betriebsräte
Als Folge eines Urteils des deutschen Bundesgerichtshof (BGH) kürzt Audi die Gehälter der Betriebsräte. Grund für das Urteil ist ein unzulässiges Modell zur Einschätzung des Gehalts. Arbeitnehmervertretern und Personalvorständen droht jetzt bis zu fünf Jahren Haft.
Die Betriebsräte bei Audi werden in Zukunft mit einem geringeren Gehalt auskommen müssen. Wie eine Sprecherin des Konzerns bereits bestätigte, wurden die Gehaltskürzungen in einem rechtlich erforderlichen und gebotenen Rahmen bereits durchgeführt. Bezüglich rückwirkender Forderungen und der Höhe der Summen wollte sie sich nicht äußern.
Grund für die Kürzungen ist ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH), nachdem die Betriebsräte bei Volkswagen Vergütungen erhielten, die nicht rechtens seien. So wurde das Gehalt nach einer „hypothetischen Karriere“ bemessen. Das Modell schätzt ab, welchen Karriereweg ein Arbeitnehmer ohne die Betriebsratstätigkeit eingeschlagen hätte. Laut BGH-Richter ist ein solcher Zugang unzulässig.
Weitreichende Folgen
Die Folgen des Urteils könnten die gesamte deutsche Wirtschaft betreffen, denn auch Arbeitnehmervertreter und Personalvorstände in Unternehmen sind von der Entscheidung betroffen. Von ihnen werden die Gehälter der Betriebsräte genehmigt. Wegen Untreue droht ihnen jetzt bis zu fünf Jahre Haft.
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