In einem am Freitag veröffentlichten Erlass wiesen die Taliban Organisationen, religiöse Gelehrte und Älteste an, ernsthafte Maßnahmen zur Durchsetzung von Frauenrechten zu ergreifen. Wörtlich heißt es darin: „Eine Frau ist kein Eigentum, sondern ein edler und freier Mensch.” Von Gleichberechtigung und freiem Willen ist jedoch keine Rede.

Frau darf nicht zur Heirat gezwungen werden

In dem Erlass wird als eines der Rechte angeführt, dass niemand eine unverheiratete Frau oder eine Witwe zur Heirat zwingen dürfe. Auch dürfe niemand Frauen im Austausch für Frieden oder zur Beendigung einer Feindseligkeit zur Verfügung stellen. In Afghanistan kommt es immer wieder vor, dass eine Frau etwa bei Familienfehden als Wiedergutmachung gegeben wird. Witwen hätten zudem einen Anspruch auf ein Erbe sowie auf eine Brautgabe, sollten sie wieder heiraten.

Taliban wollen Frauen nicht in der Öffentlichkeit

Die Islamisten sind nicht für die Achtung von Frauenrechten bekannt. So wurde weiblichen Studenten der Zugang zur Universität im Oktober verboten, diese sei kein geeignetes islamisches Umfeld. Und das, obwohl die Frauen dort sowieso vollständig verschleiert sein müssen – das Tragen der Burka ist landesweit ohne Ausnahme absolute Pflicht. Erst im August erschossen Kämpfer der Miliz eine Frau, die es wagte, ohne die Ganzkörperverschleierung vor die Türe zu gehen. Auch verboten die Islamisten die Ausstrahlung von Filmen, in denen Frauen eine Rolle spielen.

"Zu aufreizend": Frauen müssen außerhalb des Hauses eine Ganzkörperverschleierung tragen – auch Kleinkinder.AREF KARIMI / AFP