Carla Hinrichs ist offiziell die Sprecherin der “Letzten Generation” und permanent auf allen Fernsehkanälen für ihre Sache aktiv. Und natürlich auf der Straße. Am 22. April vergangenen Jahres blockierte sie mit sieben weiteren Aktivisten die Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt/Main. Stundenlang wurde die Innenstadt der Banken-Metropole lahm gelegt.

Die Quittung durch die Staatsanwaltschaft: ein Strafbefehl wegen Nötigung über 60 Tagessätze á 30 Euro. Doch anstatt die 1800 Euro zu bezahlen, legte Hinrichs Berufung ein. Als angehende Anwältin, die seit vier Jahren Jus studiert, hätte sie es eigentlich besser wissen müssen. Gegen einen Strafbefehl vorzugehen, kann auch kräftig nach hinten losgehen. Und so ist es jetzt auch passiert.

Urteil kommt fast einem "Berufsverbot" als Kleberin gleich

Statt sich einen “ausgewachsenen” Anwalt zu nehmen, versuchte es die Aktivistin auf eigene Faust und hatte offenbar so ihre Vorahnung: “Ich bin nervös, verteidige mich das erste Mal selbst. Nur ich, der Richter und der Staatsanwalt…”, twitterte sie am Vorabend.

Am nächsten Tag zeigte ihr der Richter, der sein zweites Staatsexamen schon lange hinter sich hat, was er von Hinrichs Vorgehen und dem ihrer Gesinnungsgenossen hält. Ziemlich wenig. Er kassierte, wie gewünscht, den 1800-Euro-Strafbefehl ein. Um dann noch etwas drauf zu packen. Carla Hinrichs wurde wegen Nötigung zu zwei Monaten Haft verurteilt.

Schlimmer noch: Die Strafe wurde zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt, was einem Klebe-Verbot ziemlich nahe kommt. Bei der nächsten Blockade müsste Hinrichs wohl hinter Gitter. Es könnte das Ende ihrer Kleber-Karriere der Ikone bedeuten.

Carla Hinrichs bei "Maischberger" in der ARD.