Die Aktivistin hatte zuvor monatelang unter Hausarrest gestanden, weil sie Anfang des Jahres zu Protesten gegen die Inhaftierung des Kremlgegners Alexej Nawalny aufgerufen hatte. Bei den Demonstrationen soll es Verstöße gegen Corona-Auflagen gegeben haben.

Mit derselben Begründung waren in den vergangenen Wochen bereits Nawalnys Pressesprecherin Kira Jarmysch, seine Vertraue Ljubow Sobol sowie sein Bruder Oleg zu monatelangen Freiheitsbeschränkungen verurteilt worden. Aljochinas Anwalt kündigte an, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen.

Die Opposition kritisiert die Gerichtsentscheidungen kurz vor der Parlamentswahl am 19. September als politisch motiviert. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Behörden immer wieder Massenveranstaltungen zuließen, bei denen Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten würden.

Aljochina war 2012 international bekannt geworden, als sie mit ihrer Bandkollegin Nadeschda Tolokonnikowa zu zwei Jahren Straflager verurteilt wurde. Sie hatte mit einem Punkgebet in einer Kirche gegen Russlands Präsident Wladimir Putin protestiert. (APA/dpa)