Ein pensionierter Berufssoldat muss in Deutschland für sieben Jahre ins Gefängnis, nachdem er einen flüchtenden Einbrecher in seiner Villa Ende Dezember 2020 erschossen hat. Der Einbrecher wurde dabei mit drei Schüssen getötet. Der vorsitzende Richter Christian Singelmann sprach dabei von Selbstjustiz. Zu Prozessbeginn zeigte sich der Angeklagte geständig. Er habe auf den flüchtenden Eindringling und seinen Begleiter geschossen. Allerdings wollte der Mann den Einbrecher nur in die Flucht schlagen. Dies erklärte der Deutsche (58) über seinen Verteidiger.

Gegen den pensionierten Berufssoldaten und aktiven Sportschützen wurde seitens der Staatsanwaltschaft und der Nebenklageeine Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidigung wertete diesen Fall als fahrlässige Tötung. Sie forderte daher eine nicht näher bezifferte Bewährungsstrafe.