Im Rahmen des Entlastungspakets der Regierung gegen die Teuerung sind auch Maßnahmen für die Wirtschaft bzw. für besonders von hohen Preisen betroffene Unternehmen vorgesehen. Rund 1 Milliarde Euro sollen bereitgestellt werden, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Ein Gutteil davon wird in die Strompreiskompensation sowie in einen Direktzuschuss für energieintensive Unternehmen fließen.

Abwanderung von Unternehmen verhindern

Die Strompreiskompensation soll jenen Betrieben zugute kommen, die dem europäischen Zertifikatshandel unterliegen und besonders mit den hohen Strom- und Gaspreisen zu kämpfen haben. 233 Millionen Euro seien dafür vorgesehen, so Kocher. Hierbei gehe es neben der direkten Entlastung auch darum, “sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen nicht abwandern und in Ländern CO2 produzieren, wo es keine Emissionszertifikate und damit keinen Preis für Emissionen gibt.” Konkret sollen betroffene Unternehmen 75 Prozent ihrer Ausgaben im Emissionszertifikathandel rückvergütet bekommen.

Entlastung der Klein- und Mittelunternehmen

Mit dem Zuschuss wiederum wolle man insbesondere den Klein- und Mittelunternehmen (KMU) unter die Arme greifen und Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise abfedern. Die Details der Auszahlung sollen noch festgelegt werden, laut Kocher dürfte das Instrument über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden. “Die Ausgestaltung wird dann so sein, dass man im Nachhinein einen Ausgleich für die hohen Kosten beantragen wird können”, meinte der Minister. Bis zu 500 Millionen Euro stehen bereit.

Mitarbeiterprämie entlastet Arbeitnehmer

Dass durch die Entlastungen für energieintensive Unternehmen eventuell Anstrengungen in Richtung der Klima- und Energiewende auf der Strecke bleiben, glaubt der Ressortchef nicht. Durch die derzeit hohen Preise gebe es jetzt schon genügend Anreize, in nachhaltige Energieformen zu investieren.

Als weiteren Aspekt strich Kocher die Mitarbeiterprämie von bis zu 3000 Euro hervor. Diese sei in erster Linie zur Entlastung von Arbeitnehmern gedacht. Für Unternehmen böte sich im Gegenzug aber die Möglichkeit, zusätzliche Zahlungen zu leisten, die nicht steuerlich belastet sind.