Die schleichende Steuererhöhung wird mit 1. Jänner des kommenden Jahres abgeschafft. Zwei Drittel der Einnahmen durch die Kalte Progression werden automatisch via Einkommenssteuer und Absetzbeträge zurück an die Steuerzahler fließen. Das übrige Drittel umfasst zirka 600 Millionen Euro. Bis zuletzt war noch offen, wie mit dem verbleibenden Drittel der Einnahmen umgegangen werden soll. Nun hat sich die Regierung auch hier geeinigt: Die verbleibenden 600 Millionen sollen vor allem kleineren und mittleren Einkommen zugutekommen.

Damit sind die Weichen gestellt. Am Mittwoch soll die Abschaffung der Kalten Progression samt Anpassung der Sozialleistungen vom Ministerrat beschlossen werden.

Nehammer: „Entlasten vor allem den Mittelstand“

„Die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung ist ein historischer Schritt“, unterstreicht Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). „Damit stellen wir sicher, dass eine Gehaltserhöhung all jenen, die tagtäglich hart arbeiten, auch tatsächlich zum Leben bleibt und nicht durch das Aufrücken in eine höhere Steuerklasse aufgefressen wird.“ In den vergangenen Jahrzehnten war die Abschaffung der Kalten Progression Teil zahlreicher Regierungsprogramme. Nehammer zeigte sich „sehr froh“, dass es dieser Regierung nun erstmals gelungen ist, diese Maßnahme auch umzusetzen. „Das entlastet vor allem den Mittelstand, denn dieser leistet einen immensen Beitrag zum Wohlstand in Österreich.“

Ab 1. Jänner werden automatisch (im Ausmaß von zwei Dritteln) Einkommenssteuer-Grenzbeträge (mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55%), Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, Verkehrsabsetzbeträge an die Inflation angepasst.

Kalte Progression hat Volumen von 1,85 Milliarden Euro

Die schleichende Steuererhöhung hat ein Volumen von 1,85 Milliarden Euro. Durch die automatische Anpassung um zwei Drittel wird um 1,23 Milliarden Euro ausgeglichen. Mit den verbliebenen 617 Millionen Euro werden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate erhöht. Niedrige und mittlere Einkommen werden damit über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Darüber hinaus sollen Absetzbeträge (Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Pensionistenabsetzbeträge) in Höhe der vollen Inflation angepasst angepasst werden.

Die sonstigen Tarifstufen der Einkommsteuergrenzbeträge werden mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht.

Finanzminister Brunner: Müssen festgefahrene Strukturen ändern

„Da die Inflation längerfristig hoch bleibt, müssen wir nun festgefahrene Strukturen ändern, um den Menschen mehr Geld zum Leben zu geben“, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). „Mit der Abschaffung der Kalten Progression beenden wir die schleichende Steuererhöhung. Wir geben den Menschen damit Geld zurück, das ihnen die Inflation genommen hat.“ Es sei ein Akt der Fairness, dass den arbeitenden Menschen mehr Netto vom Brutto bleibt.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zeigt sich ebenfalls zufrieden: „Vergangene Bundesregierungen haben immer versprochen, die schleichende Steuererhöhung abzuschaffen. Wir machen es jetzt.“ Auch dass es „mehr Gerechtigkeit“ bei Sozial- und Familienleistungen gebe, freut den Vizekanzler: Auch sie werden ab dem kommenden Jahr automatisch an die Inflation angepasst. Sozial- und Familienleistungen – wie Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe – werden erstmals entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.