Die Einmalzahlung der Regierung von 150 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise soll nun als Gutschein per Post an alle verschickt werden. Der ursprüngliche Plan, dass die Energieversorger das Geld auszahlen, war auf zahlreiche rechtliche und praktische Hürden gestoßen.

Wie die “Krone” jedoch berichtet, darf man den Gutschein nur dann bei Energieunternehmen einlösen, wenn man nicht zu den von der Aktion ausgeschlossenen Spitzenverdienern gehört. Falls man sich nicht daran hält, droht eine eine Rückzahlung. Das Finanzministerium will dies stichprobenartig kontrollieren, nachdem die Energieversorger die gewährten Gutschriften dort verrechnet haben.

Zweiter Teuerungsausgleich für besonders bedürftige Haushalte

“Uns ist wichtig, dass die finanzielle Entlastung unbürokratisch und rechtssicher erfolgt”, erklärte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Sonntag einer Stellungnahme.

Zudem soll ein zweiter 150-Euro-Teuerungsausgleich für besonders bedürftige Haushalte “von den jeweiligen Stellen” nach Beschluss im Parlament “schnellstmöglich” ausgezahlt werden. Dies betrifft Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten.

Kritik von Opposition und Wissenschaft

Kritik ernten die Regierungspläne bei der Opposition. “Gutverdienern einen Gutschein zuzuschicken in der Hoffnung, dass sie ihn nicht einlösen, ist der Gipfel der Gießkannenpolitik und der Verantwortungslosigkeit”, erklärte NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. “Wenn die Regierung ohnehin schon nichts zusammenbringt, will sie jetzt auch noch bei 4 Millionen Haushalten stichprobenartige Kontrollen machen”, wunderte sich SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll.

Auch Wifo-Chef Gabriel Felbermayr erklärte am Samstag im ORF-Radio, es wäre sinnvoller, finanziell Schwächere zu unterstützen, indem man einfach Sozialleistungen automatisch an die Teuerung anpasst.