In einem „Twitter“-Beitrag äußerte sich Sprenger über ein Interview des Bregenzer Rechtsanwaltes Wilfried Ludwig Weg zu der Frage, warum das Höchstgericht aus seiner Sicht eine Prüfung des Lockdowns für Ungeimpfte verweigert hat.

Keine inhaltliche Prüfung

Sprenger teilt Wegs These, dass der VfGH eine inhaltliche Prüfung vermieden und stattdessen seine Entscheidung auf einen „dicken Verordnungsakt“ gestützt hätte, die „insgesamt schlüssig“ erscheine.

Klagewelle erwartet

Der Corona-Experte geht davon aus, dass eine Aufhebung des 2G-Lockdowns „eine Welle von Klagen und Schadensansprüchen ausgelöst“ hätte. Es sei demnach klar, dass der VfGH keine inhaltliche Prüfung vorgenommen hätte. Außerdem sei der Lockdown eine politische Entscheidung gewesen. Epidemiologisch war er hingegen absolut unwirksam und in seinem Vorhaben, Druck auf ungeimpfte Personen auszuüben sogar kontraproduktiv.

Politische Entscheidung

Und der Epidemiologie legt nach: Der Lockdown sei epidemiologisch unwirksam gewesen und habe Vertrauen in „Behörden und Regierung“ geschwächt und den sozialen Zusammenhalt in Österreich geschwächt.

Ungeimpfte wurden zum Feindbild

Dass Ungeimpfte zu Feindbildern wurden, monierte der Mediziner bereits in mehreren Interviews. Man habe die Pandemie politisiert. Und die Politik würde nun mal gerne mit Schwarz-Weiß-Bildern arbeiten und habe Schuldige parat, wenn sich die Zahlen mal nicht so entwickeln würde, wie erhofft.
Letztlich seien “Ungeimpften” zum Feindbild erklärt worden. “In der polarisierenden Betrachtung sind wir bis heute verblieben. Auch die Medien haben mitgespielt. In Skandinavien hat kein Qualitätsmedium Begriffe wie Corona-Leugner, Querdenker oder Verschwörungstheoretiker benutzt oder generiert. Man verunglimpft nicht einfach pauschal Bevölkerungsgruppen, Stimmen aus der Wissenschaft oder kritische Journalisten”, stellt der Arzt fest – eXXpress berichtete.

Entschied den 2G-Lockdown für rechtens: Österreichs Verfassungsgerichtshof

Gesetzgeber hat Rahmen nicht überschritten

Der VfGH sah zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber beim “Lockdown für Ungeimpfte” nicht verletzt. Die Zahl an Corona-Patienten auf den Intensivstationen sei Ende Jänner 2022 zwar rückläufig gewesen, die Behörde habe aber zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Zusätzliche Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsregeln wären laut VfGH ungenügend gewesen. Diese allein hätten damals nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten.

Der Lockdown für Ungeimpfte war