Ziel ist, dass Bosnien und Herzegowina selbständig Rückführungen von Migranten vom Westbalkan in die Herkunftsländer durchführt die sich illegal im Land aufhalten. Zudem unterstützt Österreich die freiwillige Rückkehr aus Bosnien-Herzegowina im Rahmen eines UN-Projektes mit 300.000 Euro. Damit werden Migranten bei der Rückkehr und Reintegration in ihren Heimatländern unterstützt.

Zusammenarbeit mit Bosnien wird verstärkt

Die Zusammenarbeit mit dem Westbalkan beim Kampf gegen illegale Migration war auch Thema beim Arbeitsgespräch von Innenminister Karl Nehammer und EU-Kommissar Olivér Várhelyi zu Wochenbeginn in Wien. Kommissar Várhelyi hat dazu seine volle Unterstützung zugesagt und wird seitens der Kommission auch finanzielle Mittel für eine Charterrückführung von Bosnien nach Pakistan zur Verfügung stellen.

Migration muss mittels Zusammenarbeit gestoppt werden

“Die Europäische Union muss auf Augenhöhe und mit ganzer Kraft mit Drittsaaten kooperieren, um illegale Migration bereits frühzeitig einzudämmen. Dazu gehören sowohl Nordafrika aber auch die Balkanregion. Hier setzten wir mit unsere Plattform gegen illegale Migration einen starken Schwerpunkt auf das Thema Rückführungen, um den Schleppern und irregulären Migranten ein klares Signal zu senden, dass Menschen ohne Bleibeberechtigung auch wieder konsequent zurückgebracht werden. Ich bin sehr froh und dankbar, dass Kommissar Várhelyi unsere Initiative Rückführungen direkt vom Balkan zu organisieren so tatkräftig unterstützt“, so Innenminister Karl Nehmammer.

-) Rückführung unter speziellen COVID-19 Schutzvorkehrungen

-) insgesamt 32 Personen an die Behörden in Nigeria übergeben

-) davon neun nigerianische Staatsangehörige aus Österreich

-) Die rückgeführten Personen kamen ihrer Verpflichtung, das österreichische Bundesgebiet binnen der gesetzten Frist zu verlassen, nicht freiwillig nach, weshalb das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die zwangsweise Außerlandesbringung zu vollziehen hatte. Bei den neun aus Österreich außer Landes gebrachten Personen handelt es sich ausschließlich um Fremde, deren Verfahren bereits rechtskräftig negativ abgeschlossen wurden.

-) fünf dieser aus Österreich rückgeführten Personen wurden während ihres Aufenthalts straffällig und aufgrund unterschiedlicher Delikte strafrechtlich verurteilt. Die Delikte umfassen schwere Körperverletzung, versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie Suchtmitteldelikte.