In Wien bleibt die Gastronomie wie angekündigt bis 20. Dezember zu. Festgelegt wurden seitens des Bundes Mindeststandards, die Länder können je nach Bedarf strenger vorgehen. Einzelne Bundesländer wie Wien, haben schon im Vorfeld angekündigt, zumindest Teilbereiche erst später zu öffnen. Neben den genannten Bundesländern noch nicht entschieden ist das Vorgehen Kärntens.

Die bundesweite “Unterkante” erlauben es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen. Allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2G-Nachweis – also geimpft oder genesen. Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown. Auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale bleiben zu

Der Handel sowie die körpernahen Dienstleister können ab kommenden Montag aufsperren. Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 1000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesenen Sitzplätze gibt. In geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht.

Sportbereiche dürfen mit 2G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung. Davon betroffen sind u.a. auch Fitnessstudios. Weiterhin zu bleiben die Nachtgastronomie sowie Apres-Ski-Lokale.

Die Gastronomie darf öffnen – mit einer Sperrstunde um 23 Uhr

 

Kulturveranstaltungen mit bis zu 1000 Personen bei zugewiesenen Sitzplätzen dürfen stattfinden

 

In allen geschlossenen Räumen gilt zusätzlich FFP2-Maskenpflicht

 

Auch Sport – drinnen und draußen – ist mit einem 2G-Nachweis möglich, die FFP2-Maskenpflicht bei der unmittelbaren Sportausübung entfällt

 

Der Handel darf am Montag, 13. Dezember, öffnen, ebenso die körpernahen Dienstleister

 

Geschlossen bleiben die Nachtgastronomie und Après-Ski-Lokale

 

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet