Da können wir Österreicher nur hoffen, dass nicht auch die grünen Regierungsmitglieder diese harte Vorgehensweise der Schweizer übernehmen wollen: Im Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung unserer Nachbarn sind nämlich auch knallharte Strafen für alle jene Bürger festgelegt, die sich bei einem Engpass an Gas nicht an die Vorgaben der Regierung halten möchten.

Und laut Schweizer “Blick” drohen besonders uneinsichtigen “Heiz-Sündern” nicht nur hohe Geldstrafen, sondern sogar bis zu drei Jahren Haft.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin (SVP)

Wirtschaftsminister kündigt "punktuelle Kontrollen" an.

Und das schreibt das Schweizer Gesetz vor: In mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad geheizt werden, Warmwasser dürfte nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte sind dann verboten, ebenso der Betrieb einer  Sauna und das Einlassen oder Aufwärmen von Schwimmbecken.

Wer diese Vorgaben missachtet, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen die Massnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar.

Diese Vorgaben und die angedrohten Strafen sorgen jetzt für heftige Debatten: Alleine die Frage, ob am richtigen Ort gemessen würde – an einer Aussenwand ist es tendenziell kühler als an einer Innenwand –, könnte die Schweizer Gerichte beschäftigen.

Und: Vernaderer und “Heiz-Blockwarte” dürften bei der Gas-Krise dann aufblühen – ohne Meldung von Nachbarn wird die Behörde wohl kaum einschreiten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin will eigentlich keine “breit angelegte Jagd auf Heiz-Sünder” starten, allerdings soll es “punktuelle Kontrollen” geben.

Harte Strafen gegen ``Heiz-Sünder`` in einer Gas-Krise - finden Sie das gut?